Künstler*innen und Kulturvermittler*innen können zur Abfederung von Einnahmenausfällen ab heute in einem erstem Schritt Soforthilfen in der Höhe von EUR 500 bzw. EUR 1.000 beantragen. Anders als beim Härtefall-Fonds, sind geringe Einkommen und Mehrfachversicherungen kein Hindernis, um Soforthilfe durch den Covid-19 Fonds zu beantragen. Der Fonds ist mit insgesamt 5 Millionen Euro dotiert und wird über den Künstler-Sozialversicherungsfonds abgewickelt.
Weitere Details unter: https://www.ksvf.at/covid-19.html
Aussender: Kulturvernetzung NÖ