LH Mikl-Leitner: „Land NÖ bietet unentgeltliche Rechtsberatung für den Kulturbetrieb“
Die COVID-19 Pandemie hat den Kunst- und Kulturbetrieb durch die damit verbundenen Einschränkungen und gesetzlichen Maßnahmen vor besondere Herausforderungen gestellt, denen das Land Niederösterreich mit einem umfassenden Unterstützungsangebot begegnet. Ab sofort bietet die Kulturabteilung Kunst- und Kulturschaffenden eine unentgeltliche Rechtsberatung an, die unter corona.k1@noel.gv.at schriftlich angefragt werden kann. Zudem wurden seitens des Landes Empfehlungen für Veranstaltungen des Kultursommers formuliert.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner dazu: „Zahlreiche Veranstalter, die ihre Sommer-Aktivitäten heuer abgesagt oder auf nächstes Jahr verschoben haben, haben sich die Entscheidung nicht leichtgemacht. Sie haben aus gesundheitsrelevanten und wirtschaftlichen Gründen vernünftig gehandelt. Für Veranstaltungen, die auf Grundlage der neuen Vorgaben dennoch durchgeführt werden, stehen wir beratend und unterstützend zur Seite. Unter Einbeziehung des Landessanitätsstabes hat die Kulturabteilung konkrete Empfehlungen zur Erstellung eines Präventionskonzepts entwickelt, die auf der Landeswebsite unter kultur.noe.at abrufbar sind. Zudem wird dem niederösterreichischen Kulturbetrieb ab sofort eine Rechtsberatung zur Einhaltung der Bestimmungen zur Seite gestellt.“
Die Novelle zur COVID-19-Lockerungsverordnung sieht vor, dass ab 1. Juli 2020 Veranstaltungen mit über 100 Personen zulässig sind. Organisatoren von Veranstaltungen mit über 100 Personen haben dafür eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten, welches bei der Durchführung der Veranstaltung umzusetzen ist. Ab August werden Indoor-Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen bzw. Outdoor-Veranstaltungen mit bis zu 1.250 Personen unter Einhaltung der entsprechenden Hygienestandards und Abstände zulässig sein, wenn diese von der regionalen Behörde - in Niederösterreich von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. vom zuständigen Magistrat -genehmigt werden.
Das COVlD-19-Präventionskonzept dient der Minimierung des Infektionsrisikos und hat unter anderem Vorgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Steuerung der Besucherströme, zur Hygiene und zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion zu beinhalten.
Neben dem Beratungsangebot des Landes steht allen niederösterreichischen Kunst- und Kulturschaffenden weiterhin auch die telefonische Beratung der Kulturvernetzung Niederösterreich zur Verfügung – Informationen dazu befinden sich unter www.kulturvernetzung.at .