Nachdem in einer ersten Phase für Selbstständige Schnellhilfe bis zu 1.000 Euro aus dem Härtefall-Fonds geleistet wurde, konnte für die nach Ostern startende zweite Phase eine deutliche Ausweitung des Bezieherkreises sowie eine Verdoppelung des Fördervolumens auf 2 Mrd. Euro erreicht werden.
Die Bundesregierung hat Details des mit 15 Mrd. Euro dotierten Corona Hilfs-Fonds verkündet: Dieser besteht aus einer Garantie zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten mit 90 % Haftung für die Kreditsumme und einem Zuschuss von bis zu 75 % Ersatz für bestimmte Betriebskosten, sowie für verderbliche und saisonale Waren.
Nach Ostern startet zweite Phase des Härtefall-Fonds
Konkret wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate - höchstens bis zu 6.000 Euro – der Verdienstentgang abgefedert. Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise vom 16. März bis zum 15. April sein.
In den Verhandlungen mit der Bundesregierung konnten wir eine deutliche Ausweitung der Zugangsbedingungen erreichen, sodass mehr Unternehmerinnen und Unternehmer Geld aus dem Fonds erhalten werden. So werden beispielsweise die Einkommensober- und -untergrenzen künftig entfallen und Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste nicht weiter Ausschlussgründe sein. Außerdem können auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus diesem "Erste-Hilfe-Fonds" einen Pauschalbetrag beziehen.
Wichtige Soforthilfe
Der Härtefall-Fonds ist eine persönliche Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmer, die akut durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. Als Wirtschaftskammer werden wir auch weiterhin in der Abwicklung dieses Fonds dafür sorgen, dass die Beantragung so schnell und unbürokratisch wie möglich passieren kann und Unternehmer die Unterstützung so rasch wie möglich ausbezahlt bekommen.
Weitere Hilfsmaßnahmen der Regierung
Zusätzlich zum Härtefall-Fonds, der Corona-Kurzarbeit sowie staatlichen Kreditgarantien und Stundungen hat die Bundesregierung heute auch die Details zum mit 15 Mrd. Euro dotierten Corona-Hilfs-Fonds bekanntgegeben. Er besteht aus staatlichen Kreditgarantien von 90% und steuerfreien, nicht-rückzahlbaren Zuschüssen für bestimmte Betriebskosten, sowie für verderbliche und saisonale Waren. Alle Details zum Corona-Hilfs-Fonds finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Phase 2 des Härtefall-Fonds finden Sie unter: wko.at/haertefall-fonds .
Gemeinsam #schaffenwir das!
Aussender: Coronavirus-Infopoint, Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Coronavirus Info-Service für Betriebe wko.at/corona