auf der Basis der Lockerungsverordnung vom 29. 5. 2020
Sie können sich in jedem Fall mit allen Fragen an Ihr Regionalbüro der Kulturvernetzung Niederösterreich wenden. Kontakt
Schutzmaßnahmen bei Betreten von Veranstaltungsorten
Beim Betreten von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen ist in jedem Fall ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Plätze (freie Platzwahl)
Freie Platzwahl ist nur bei Veranstaltungen bis 100 Personen erlaubt. Darüber muss in jedem Fall ein konkreter Sitzplatz verkauft werden.
Pause während der Veranstaltungen
Pausen sind erlaubt – die Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos sind einzuhalten (Vorkehrungen für den 1-M-Abstand und Mund-Nasen-Schutz).
Speisen und Getränke
Der Ausschank von Speisen und Getränken ist gestattet. Die Verpflegung muss im jeweiligen COVID-19-Präventionskonzept geregelt werden. Im Zuge des Ausschankes sind die Bestimmungen für die Gastronomie einzuhalten.
Proben und Mitwirken an künstlerischen Darbietungen
Amateure und Profis proben unter den gleichen Rahmenbedingungen: So viel Schutz wie möglich, so viel Freiheit wie künstlerisch nötig.
Kann auf Grund der künstlerischen Tätigkeit der 1-Meter-Abstand zwischen Personen nicht eingehalten werden, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen, wie das Bilden von festen Teams, der Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden oder das Tragen eines Mund- Nasenschutzes etc.
Berechnung der Personenanzahl bei Veranstaltungen
Für die Berechnung der Personenzahl werden ausschließlich die Besucher gezählt.
Alle Informationen dazu, welche Besuchermengen wann erlaubt sind, finden Sie hier unter dem Punkt „Weitere Lockerungen ab 1. 7. 2020“
COVID-19-Präventionskonzept – ab 100 Personen bis 500 Personen indoor/750 P outdoor
Veranstaltungen mit über 100 Personen benötigen eine/n COVID-19-Beauftragten und ein COVID-19-Präventionskonzept, das auch umgesetzt werden muss.
Die Sanitätsdirektion des Landes Niederösterreich hat detaillierte Vorschläge für ein solches Konzept zur Verfügung gestellt und hier veröffentlicht.
Die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für ein Präventionskonzept sind hier veröffentlicht.
Die Verantwortung eines COVID-19-Beauftragten ist gesetzlich nicht näher definiert.
Laut Juristischer Auskunft der Kulturabteilung des Landes NÖ können die Aufgaben diese Beauftragten nur sein:
+ Unterstützung des Veranstalters bei Erstellung des COVID-19-Präventionskonzeptes (oder allenfalls alleinige Erstellung des Konzeptes, je nach Vereinbarung mit dem Veranstalter)
+ Umsetzung der im Konzept genannten Maßnahmen bei der Veranstaltung
+ Schulung der Mitarbeiter, der Künstler und des Publikums über die Verhaltensregeln laut Konzept
Wichtig ist die Dokumentation der Umsetzung der getroffenen Maßnahmen, zB per kurzem Protokoll und einigen Fotos.
NICHT verantwortlich ist der Beauftragte dafür, auch tatsächlich durchzusetzen, dass ALLE Anwesenden die Regeln einhalten; er ist lediglich dazu verpflichtet, entsprechend umsichtig für die Einhaltung zu sorgen (Hinweise, Aufklärung, ...) und persönlich wahrgenommene Missstände abzustellen (z.B. Aufforderung die Veranstaltung zu verlassen, wenn Regeln – also Hausordnung – nicht eingehalten werden).
Auch wenn es trotz der getroffenen Maßnahmen zu Erkrankungen kommt, kann das nicht auf den Corona-Beauftragten zurückfallen, sofern diesem kein schuldhaftes Verhalten vorwerfbar ist.
Dasselbe gilt analog für den Veranstalter/die Veranstalterin. Siehe dazu auch Punkt 7) unserer Empfehlungen dieses Textes.
Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen für mehr als 100 P
Bei Veranstaltungen für mehr als 100 Personen dürfen nur Platzkarten vergeben werden. Freie Sitzplatzwahl ist nicht möglich. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen entfällt BEIM SITZEN der Mund-Nasenschutz (Aussage auf der HP des Gesundheitsministeriums).
Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder einer gemeinsam angereisten Besuchergruppe angehören, müssen während der Vorstellung/der Aufführung keinen Mindestabstand einhalten. (jeweils maximal 4 Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder).
Für alle anderen Personen gilt ein Mindestabstand von einem Meter gegenüber anderen Personen (von Sitzplatzmitte zu Sitzplatzmitte) oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Kann der 1-Meter Abstand nicht eingehalten werden, sind die jeweils seitlich daneben befindlichen Sitzplätze freizuhalten, sofern nicht durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Als Kulturvernetzung Niederösterreich empfehlen wir Ihnen die Umsetzung folgender Maßnahmen für die Durchführung Ihrer Veranstaltung:
Die Verordnung des Gesundheitsministeriums erlaubt viele Freiheiten in der Umsetzung von Veranstaltungen und beruft sich mehrfach auf die Eigenverantwortung von Veranstaltern. Zugleich werden bestimmte Maßnahmen „dringend empfohlen“. Die Faktenlage ist also in gewissen Bereichen nicht so präzise wie wir uns das wünschen würden. Rückfragen bei der Behörde durch uns werden per Rückverweis auf die Verordnung beantwortet.
Einschätzungen sind daher schwierig. Wir haben als Reaktion darauf eine Liste mit Empfehlungen erarbeitet. Darin sind wir zum Teil deutlich vorsichtiger als die Verordnung. Unser Ziel ist es, Ihnen als Veranstalter/Veranstalterin Wege aufzuzeigen, um Ihr Risiko gering und kalkulierbar zu halten. Solange keine vollständige Normalisierung eingetreten ist halten wir das für einen guten Weg. Die Entscheidung was Sie tatsächlich machen liegt natürlich bei Ihnen als Veranstalter/Veranstalterin.
1) Setzen sie bei der Auslastung auf das Schachbrettsystem bzw den empfohlenen Abstand von 1m. Arbeiten Sie also mit 50% der Auslastung, die im Normalfall möglich wäre. Wenn das an Ihrem Veranstaltungsort technisch umsetzbar ist, können Sie die Sitzplätze natürlich auch von vornherein mit dem richtigen Abstand von 1m aufstellen.
2) Verkaufen Sie möglichst viele Tickets im Vorverkauf/Onlineverkauf. Reduzieren Sie die Abendkasse so weit wie möglich. Damit reduzieren Sie Menschenansammlungen im schlecht auf Corona-Konformität kontrollierbaren Eingangsbereich.
3) Nehmen Sie von allen Besuchern die Kontaktdaten auf, wie vom Gesundheitsministerium dringend empfohlen. Sichern Sie den Menschen zu, dass die Daten nach der empfohlenen Aufbewahrungsfrist von 28 Tagen wieder gelöscht werden und tun Sie das auch. Im Fall einer Ansteckung bei Ihrer Veranstaltung sind das die Informationen, die für eine Eingrenzung der Ausbreitung benötigt werden.
4) Bereiten Sie ein Infoblatt zu allen Ihren Maßnahmen und zum Verhalten an Ihrem Veranstaltungsort vor (Abstand, Maske, Pause, WC, Ausschank, …) und legen Sie dieses Infoblatt auf allen Sitzplätzen auf.
5) Eine verantwortliche Person sollte am Beginn der Veranstaltung vor das Publikum treten, nochmals die Verhaltensregeln erklären und das Publikum darum ersuchen, diese Regeln einzuhalten und Sie damit bei der Umsetzung der Veranstaltung zu unterstützen.
6) Pause: Machen Sie Pausen nur dann, wenn Sie sie auch benötigen. In Pausen sind Menschenansammlungen nur schwer verhinderbar, was zu Problemen bei Einhaltung der Verhaltensregeln führen kann.
Wenn Sie eine Pause anbieten: Suchen Sie nach Möglichkeiten, das Publikum in kleinere Gruppen zu teilen/zu clustern, egal ob Sie Speisen und Getränke anbieten oder nicht. Beispiele: Mehr als eine Ausgabestelle für Speisen und Getränke, Anbieten von Stehtischen an mehreren voneinander entfernten Stellen.
7) Sollte es zu Konfliktsituationen mit Besuchern kommen, die Ihre Corona-Vorgaben verweigern, ersuchen Sie diese Person/en um Einhaltung. Wenn das nicht gelingt, bitten Sie die Person, zu gehen (incl. Eintrittsgeld zurück). Wenn auch das nicht gelingt, können Sie die Polizei rufen oder die Verweigerung hinnehmen. Wir empfehlen, es nicht zu einem Streit mit unwilligen Besuchern kommen zu lassen.
Legen Sie in jedem Fall nach der Veranstaltung ein kurzes Gedächtnisprotokoll über den Vorfall an. Sie dokumentieren damit, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Auch wenn die Polizei nicht kommt, ist das Protokoll die richtige Maßnahme.
Aussender: Kulturvernetzung Niederösterreich, Juni 2020