Die Europäische Kommission hat soeben die Ausschreibung des Programms KULTUR 2000 für das Jahr 2004 veröffentlicht.
Die zur Antragstellung nötigen Unterlagen sowie das Antragsformular sind auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission http://europa.eu.int/comm/culture/eac/how_particip2000/pract_info/appel__2004_en.html , verfügbar. Informationen diesbezüglich finden Sie auch auf der Website des Cultural Contact Points Austria http://www.ccp-austria.at .
Im Rahmen der fünften Ausschreibung des Programms wird schwerpunktmäßig der Bereich KULTURERBE (bewegliches Kulturerbe, architektonisches Kulturerbe, immaterielles Kulturerbe, historische Archive und Bibliotheken, archäologisches Kulturerbe, unter Wasser liegendes Kulturgut, Kulturstätten und Kulturlandschaften) gefördert.
Außerdem werden literarische Übersetzungen, Kooperationsprojekte in Drittländern und einige wenige Projekte in den Bereichen Darstellende Kunst, Buch und Lesen und Bildende Kunst gefördert.
Darüber hinaus müssen sich alle Projekte mit mindestens einem der drei folgenden Themen befassen:
- Einbeziehung der BürgerInnen
- Neue Technologien/Einsatz von Medien im kulturellen Schaffen
- Tradition und Innovation: Verbindung von Vergangenheit und Zukunft
Teilnahmeberechtigt sind öffentliche oder private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind und aus einem der folgenden Länder kommen:
- den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- Island, Liechtenstein, Norwegen,
- den Beitrittsländern: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
Besonderer Wert wird auf Projekte gelegt, in denen Kulturveranstalter aus den EU/EWR-Staaten und den Beitrittsländern kooperieren. Die Projekte müssen zwischen 1.1.2004 und 15.11.2004 beginnen. Die Einreichfrist ist der 30.10.2003 für einjährige Projekte bzw. der 14.11.2003 für mehrjährige Projekte.
Bei einjährigen Projekten müssen mindestens 3 Partner aus den oben genannten Ländern zusammenarbeiten. Zwischen 50.000 und 150.000 EURO können beantragt werden, wobei maximal 50 % der Gesamtprojektkosten durch KULTUR 2000 gedeckt werden. Die Projekte dürfen höchstens 12 Monate dauern.
Mehrjährige Projekte müssen mindestens 5 Kooperationspartner aus oben genannten Ländern und eine Laufzeit von 2-3 Jahren aufweisen. Dafür werden mindestens 50.000 und höchstens 300.000 EURO pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Förderung darf 60 % der Gesamtprojektkosten nicht überschreiten.
Das Programm KULTUR 2000 wurde für die Jahre 2005 und 2006 verlängert.
Für nähere Informationen und Beratung steht Frau Dr. Sigrid Olbrich-Hiebler vom Cultural Contact Point Austria gerne zur Verfügung. 01/53115-7693 oder mailto:sigrid.hiebler@bka.gv.at .