Das Bundeskanzleramt stiftet anlässlich des "Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen" 2003 einen
Würdigungspreis für realisierte Kulturprojekte zur Integration behinderter Menschen
und einen
Förderungspreis für aktuelle Kulturprojekte zur Integration behinderter Menschen.
Der Würdigungspreis ist mit Euro 11.000,- dotiert und wird für ausgeführte Kulturprojekte und -programme sowie für konstant über mehrere Jahre erbrachte vorbildliche kulturelle Kooperationen mit Menschen physischer, psychischer und/oder geistiger Behinderung zuerkannt.
Der Förderungspreis ist mit Euro 7.500,- dotiert und wird für ein laufendes oder im Planungsstadium befindliches Kulturprojekt, das behinderte Menschen als künstlerische Akteure integriert, vergeben.
Die zu honorierenden Leistungen müssen unter aktiver Einbeziehung behinderter Menschen
a) deren kreative Selbstverwirklichung
b) positive Darstellung ihrer Befähigungen
c) verstärkte Zusammenarbeit aller künstlerisch tätigen Menschen - mit und ohne Behinderung
d) Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung für die vielfältigen Begabungen behinderter Menschen und deren
e) nachhaltige gesellschaftliche Integration
zum Ziel haben.
Teilnahmeberechtigt:
sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine, sowie nicht auf Gewinn orientierte Zusammenschlüsse von Kulturanbietern und Künstlern mit Sitz in Österreich.
Einreichungen müssen bis spätestens 31. August (es gilt der Poststempel) bei Abteilung II/8 im Bundeskanzleramt, 1014 Wien, Schottengasse 1, einlangen.
Die Einreichung soll enthalten:
Beschreibung des aktuellen Projekts und seiner Zielsetzungen
Dokumentation bisheriger Arbeiten (im Falle des Würdigungspreises Dokumentation der Arbeiten zumindest der letzten fünf Jahre)
Darstellung der Finanzierungsart der Projekte
Vereinsstatuten und Lebenslauf des / der ProtagonstInnen
Eine Expertenjury wird mit der Erarbeitung von Nominierungsvorschlägen für beide Preise beauftragt werden.