Ausschreibungsrichtlinien
1. Vergabemodalitäten
Es werden 2 Literaturstipendien zu je Euro 6.540,00 pro Jahr über Antrag auf Grund des Vorschlages einer Jury vergeben. Die Stipendien kommen in monatlichen Raten zu je Euro 545,00 zur Anweisung.
2. Definition des Stipendiums
Das Literaturstipendium dient der Förderung literarischer Talente, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv der Fertigstellung eines eigenen literarischen Werkes zu widmen.
Jedenfalls eines der beiden Stipendien wird als Nachwuchsstipendium (Altersgrenze 35 Jahre) vergeben, für das zweite können auch Projekte ohne Altersgrenze der AutorInnen eingereicht werden. Die Jury behält sich vor, je nach Qualität der eingereichten Projekte, dieses jedoch ebenfalls als Nachwuchsstipendium mit Altersgrenze zu vergeben.
3. Zuerkennung
Die beiden jährlichen Literaturstipendien werden von der NÖ Landesregierung auf Vorschlag einer Jury zuerkannt.
4. Voraussetzung
Geburt oder dauernder Wohnsitz des Autors/der Autorin in NÖ oder NÖ als Gegenstand des eingereichten literarischen Projektes.
5. Einreichung
Einreichfrist: 1.bis 30. September
Einreichungsort: Amt der NÖ Landesregierung/ Abteilung Kultur und Wissenschaft, Landhausplatz 1, 3109 St.Pölten
Gestaltung der Bewerbungsschreiben: Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung, Anschrift des Bewerbers, Lebenslauf
Begleitschreiben und Lebenslauf sind in sechsfacher Ausfertigung vorzulegen.
Einreichvorgang: Mit der Einreichung verpflichtet sich jeder Bewerber, sich den Bedingungen der Ausschreibung zu unterwerfen.
6. Einzureichende Werke
Typoskripte (Lyrik,Prosa,Dramatik), denen im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas eine Skizzierung der Idee beizulegen ist und in jedem Falle eine literarische Beurteilung zulassen
Umfang:
- Prosa/Drama: mind. 30, max. 45 Typoskriptseiten des in Arbeit befindlichen Projektes
- Lyrik: mind.20, max. 40 Gedichte
Das Typoskript ist in sechsfacher Ausfertigung vorzulegen.
7. Weitere Vorgangsweise
Die Abteilung Kultur und Wissenschaft behält sich vor, den Fortschritt der Arbeit frühestens nach drei Monaten ab der Zuerkennung des Stipendiums zu überprüfen und im Falle einer negativen Entwicklung die weitere Zahlung der monatlichen Raten einzustellen.
Die fertig gestellten Arbeiten sind der Abteilung Kultur und Wissenschaft vorzulegen. Die Abteilung Kultur und Wissenschaft behält sich vor, die Arbeit in der "Literaturedition NÖ" in Druck zu geben.
8. Überreichung der Literaturstipendien
Die Überreichung der Stipendien erfolgt Mitte November.