Die Europäische Kommission fördert im Rahmen der Ausschreibung "Vorbereitende Maßnahmen für die Zusammenarbeit im Kulturbereich" kulturelle Projekte und Veranstaltungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit in Europa.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung unterstützten Projekte sollen Versuchscharakter haben. Die Projekte müssen auf die transnationale europäische Zusammenarbeit und auf die europäische Dimension ausgerichtet sein, zum Aufbau und/oder Ausbau europäischer Netze und Plattformen für die Zusammenarbeit beitragen, eine weite Verbreitung der Ergebnisse vorsehen und den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren fördern.
Die vier zentralen Themen der Ausschreibung sind:
ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN
Projekte zur Verbesserung des Wissensstandes in den Behörden auf dem Gebiet der kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in den Mitgliedstaaten: Unterstützt werden zwei Fortbildungsmaßnahmen, die darauf abzielen, in den Verwaltungen das Verständnis der Mechanismen und Strukturen der kulturellen Zusammenarbeit in Europa zu vertiefen und den Austausch von Kompetenz und Erfahrungen zu erleichtern. An den geförderten Maßnahmen müssen mindestens drei Einrichtungen beteiligt sein und die Maßnahmen müssen auf die Verwaltungen in mindestens 5 Mitgliedstaaten ausgerichtet sein. Der Zuschuss zum Projekt darf 100.000 Euro und 70 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.
STRUKTURIERTE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN KULTURAKTEUREN UND DEN AN KULTURPROGRAMMEN TEILNEHMENDEN LÄNDERN
Projekte von Kulturakteuren und berufsständischen Organisationen des Kultursektors, um zu prüfen, auf welche Weise sich die Wirksamkeit von Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit durch Unterstützung von "Plattformen der kulturellen Zusammenarbeit" steigern lässt: Gefördert werden zwei Kooperationsplattformen zur Unterstützung strukturierter langfristiger Zusammenarbeit zwischen mindestens 5 Einrichtungen aus 5 verschiedenen Ländern. Der Zuschuss zum Projekt darf 250.000 Euro und 70 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.
KULTURINDUSTRIEN
Projekte, die der Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Akteuren der Kulturindustrien dienen: Insbesondere geht es dabei um die Zusammenarbeit in den Bereichen Musik und Verlagswesen. Unterstützt werden zwei Plattformen für die strukturierte Zusammenarbeit, denen eine möglichst große Anzahl berufsständischer Organisationen, staatlicher und halbstaatlicher Einrichtungen sowie Akteuren aus den Bereichen Musik und Verlagswesen angehören. Die Plattform muss aus mindestens 5 Einrichtungen aus 5 verschiedenen Ländern bestehen. Der Zuschuss darf 350.000 Euro und 70 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.
BILDUNG UND KULTUR
Projekte, die von in den Bereichen Kultur oder Bildung tätigen Einrichtungen konzipiert und verwaltet werden: Die Maßnahmen dienen dazu, im Rahmen verschiedener pädagogischer Projekte Jugendlichen Kultur nahe zu bringen, insbesondere in den Bereichen Musik und Bild. Derartige Projekte müssen eine Zusammenarbeit zwischen mindestens vier fachlich kompetenten europäischen Einrichtungen vorsehen. Der Zuschuss darf 100.000 Euro und 65 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.
Teilnahmeberechtigt sind kulturelle Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Kulturelle Einrichtungen in den Beitrittsländern können sich als Partner an den Projekten beteiligen.
Die Ausschreibung, das Antragsformular und weitere relevante Informationen sind unter folgender Adresse erhältlich:
http://europa.eu.int/comm/culture/eac/other_actions/exp_act/exp_act_en.html :
Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 31. Oktober 2003.
Für weitere Informationen steht Frau Dr. Sigrid Olbrich-Hiebler vom Cultural Contact Point Austria (01/53115-7693 oder mailto:sigrid.hiebler@bka.gv.at .) gerne zur Verfügung. Informationen bietet auch die Website des CCP http://www.ccp-austria.at .