1. Infos
I. Die Preise, die in symbolischer Form als "Meilensteine" vergeben werden, können sich auf alle Initiativen beziehen, die den Fortschritt und die Zukunft des Landes Niederösterreich stimulieren.
II. Projekte, die sich im Planungsstadium befinden (d.h. Ideen oder Projektskizzen) oder bereits vor 2002 beendet wurden bzw. zu einem früheren Meilensteinwettbewerb eingereicht wurden, können nicht berücksichtigt werden.
III. Insgesamt stehen - der Bedeutung des Anspruchs angemessen und als Anreiz für außergewöhnliche Leistungen - fünf Meilenstein-Preisgelder in der Höhe von je 8.000 Euro (insgesamt 40.000 Euro) zur Verfügung, die nach freiem Ermessen von einer hochqualifizierten Jury vergeben werden .
2. Wofür werden MEILENSTEINE vergeben?
Für herausragende Projekte und Initiativen im Sinne von:
Kategorie I: INNOVATION
in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit, Energie, Neue Technologien. Projekte als Beiträge für Strukturveränderungen und neue Beschäftigungsimpulse in neuen Wirtschaftsstrukturen.
Kategorie II: QUALIFIKATION
in den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft. Projekte zur berufs- und lebenslangen Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel höherer Qualifikation zur Lösung von Zukunftsproblemen.
Kategorie III: LEBENSQUALITÄT
in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Identität, Sicherheit. Projekte zur Reform des sozialen Netzes, des Gesundheitssystems und zur Erneuerung wertbestimmten Lebens.
Kategorie IV: EINKLANG MIT NATUR
in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Ökologie als Chance. Projekte zur Schonung natürlicher Ressourcen und zu nachhaltigem Wirtschaften als dem Wirtschaftsauftrag unserer Zeit.
Kategorie V: NACHBARSCHAFT
im Bereich grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Nachbarländern. Projekte mit positiver grenzüberschreitender Auswirkung unter Beteiligung eines Partners im Nachbarland Tschechische Republik, Slowakische Republik oder Ungarn.
3. Regeln
I. Die Form der Einreichung sollte eine Zusammenfassung des Projektes im vorliegenden Teilnahmeformular mit entsprechenden Beilagen wie Dias, Fotos und informativen Beschriftungen sein. Alle Unterlagen müssen gleichzeitig eingesandt werden.
II. Als Einreicher können bei allen Projekten sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen oder Teams gelten. Bei Projekten, die von Jugendlichen eingereicht werden, können Erwachsene beteiligt sein, wenn sie die Arbeit mitbetreut haben.
III. Die Einreichung nach den Vorgaben des Dr. Erwin Pröll-Zukunftspreises bildet die Grundlage einer Vorselektion, die durch einen Fachbeirat der NÖ Landesakademie vorgenommen wird.
IV. Die Nominierung zum Dr. Erwin Pröll-Zukunftspreis bedeutet, daß je Kategorie 3 Nominierungen, somit 15 Projekte vom Fachbeirat der NÖ Landesakademie der Jury zur Endauswahl vorgeschlagen werden.
V. Die endgültige Entscheidung obliegt unter Ausschluß des Rechtsweges der Jury, die sich aus international anerkannten Persönlichkeiten zusammensetzt.
VI. Die Bekanntgabe und Verleihung der fünf Meilensteine des Dr. Erwin Pröll-Zukunftspreises findet im Sommer 2004 in feierlicher Form statt.
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Homepage: http://www.meilenstein.noe-lak.at/ .
Einsendeschluss für Projekte und Initiativen: Freitag, 27. Februar 2004
An: NÖ Landesakademie, Mag. Michael URBAN, Haus St. Pölten, Neue Herrengasse 17a, 3109 St. Pölten, Tel: 02742/294 17 405
Die Preisverleihung erfolgt im Sommer 2004