Das Kulturressort der Stadt Graz setzt seine Kulturentwicklungsplanung und -umsetzung theoretisch und durch konkrete Schritte, wie Grazer Kulturdialog und Evaluierung der mehrjährigen Fördervereinbarungen, fort.
Nun wird das offizielle Instrument eines Kulturbeirates der Stadt Graz eingerichtet und ein transparentes und objektives Jury- und Fachbeiratswesen ausgebaut. Während sich der Kulturbeirat als kollektives Beratungsorgan der Stadt anregend und fördernd mit den kulturellen Angelegenheiten und Einrichtungen befasst, obliegt es den FachbeirätInnen, Empfehlungen für Kulturförderungsentscheidungen abzugeben. Die Kulturbeiratsmitglieder werden Anfang März des Jahres vom Stadtrat für Kultur und Wissenschaft, Mag. Dr. Christian Buchmann ernannt.
Für die neun Fachbeiräte mit insgesamt 31 Mitgliedern sucht der Stadtrat für Kultur und Wissenschaft (für die Ernennung im März 2004) aus dem Kreis der Kulturinteressierten und Kulturschaffenden InteressenInnen an der Mitwirkung in folgenden Fachbeiräten:
Fachbeirtag für Literatur, Zeitschriften (3 Mitgl.), Ernste Musik (3 Mitgl.), Populäre Musik (3 Mitgl.), Theater, Kabarett, Kleinkunst (5 Mitgl.), Tanz, Musiktheater (3 Mitgl.), Bildende Kunst, Design (3 Mitgl.), Medien- und Netzkunst, Privatradios (3 Mitgl.), Spartenübergreifende Institutionen, Kulturzentren, Verschiedenes (5 Mitgl.), Kinder- und Jugendkultur (3 Mitgl.)
Die bestehenden Jurys und Fachbeiräte der Stadt Graz (wie Kunst im öffentlichen Raum, Kinoförderung, div. Preise und Auszeichnungen) bleiben.
ExpertInnen in den verschiedenen Fachbereichen sind eingeladen, sich schriftlich bis zum 1. März 2004 an das
Kulturamt der Stadt Graz, Herrengasse 28, 2. Stock, A-8010 Graz, Tel: +43/316/872-4910 oder -4900, Fax: +43/316/872-4909, mailto:kulturamt@stadt.graz.at ,
zu wenden und ihr Interesse an der Mitwirkung in einem der Fachbeiräte zu bekunden.
Die Entscheidung über die Besetzung der Fachbeiräte trifft nach Anhörung des Kulturbeirats Stadtrat Christian Buchmann, der sich vorbehält, über diese InteressentInnensuche hinaus BewerberInnen aktiv zu suchen und anzusprechen.
Die Empfehlungen der Fachbeiräte sind Grundlage der Entscheidung über die Vergabe von Subventionen und sonstigen Förderungsmassnahmen durch den Stadtrat für Kultur bzw. die berufenen Organe der Stadt Graz.
Die Tätigkeit der Fachbeiräte umfasst die Evaluierung von Anträgen, Hearings mit AntragstellerInnen sowie den Besuch von Ausstellungen, Aufführungen und Veranstaltungen, die für das Votum relevant sind. Die Funktion als Mitglied eines Fachbeirats ist ein Ehrenamt. Diese InteressentInnensuche wendet sich an Personen aus Graz sowie dem In- und Ausland, die durch ihre berufliche Tätigkeit (z.B. als KünstlerInnen, AutorInnen, TheatermacherInnen, KritikerInnen, DramaturgInnen, TheoretikerInnen, VeranstalterInnen, HerausgeberInnen, InstitutionsleiterInnen, MusikerInnen, KuratorInnen etc.) eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten Qualifikationen in die neuen Fachbeiräte einbringen können:
- fundierte Kenntnis der künstlerischen Praxis und der relevanten ästhetischen Fragestellungen im jeweiligen Fachbereich, verbunden mit einer Querschnittskompetenz für die übrigen Bereiche,
- Kompetenz zur Beurteilung kaufmännischer Belange der Kulturorganisationen,
- intensive Beobachtung der Grazer Kulturszene v. a. im jeweiligen Fachbereich über einen längeren Zeitraum,
- Kenntnis aktueller internationaler Entwicklungen im jeweiligen künstlerischen Fachbereich,
- Kompetenz im Bereich der Kunst- und Kulturtheorie.
Personen, die direkt oder indirekt Förderungen der Stadt Graz in ihrem jeweiligen Fachbereich erhalten, können nicht in ihrem eigenen Fachbereich Fachbeiratsmitglied werden.