Für das Jahr 2004 werden vom Bundeskanzleramt bis zu 10 Stipendien ausgeschrieben, die mit insgesamt Euro 95.000.-- dotiert sind. Der Stipendienzeitraum beträgt 10 Monate, beginnend ab dem der schriftlichen Zusage folgenden Monatsersten. Das gesamte Stipendium wird innerhalb der ersten zwei Monate nach dem oben erwähnten Termin überwiesen. Zur Disposition stehen Euro 10.000 je Spielfilmstipendium, Euro 10.000 je Dokumentarfilmstipendium, Euro 7.500 je Experimentalfilmstipendium. Das Ziel dieser Stipendien ist es, Stoffe (Spielfilm) und Konzepte (Dokumentarfilm) zu entwickeln und Experimentalfilme zu realisieren und somit Filmschaffenden ein konzentriertes Arbeits-Kontinuum zu ermöglichen.
Es sollen Drehbücher für Spiel- und Konzepte für Dokumentarfilme von mittlerer Länge entstehen, die im Lauf des Stipendienjahres mehrmals überarbeitet und möglichst auch mit Hilfe zusätzlicher dramaturgischer und/oder künstlerischer Beratung zu einer drehfertigen Endfassung inklusive Angaben zur künstlerischen Umsetzung optimiert werden.
Die Ausschreibung richtet sich an RegisseurInnen, DrehbuchautorInnen (jeweils ohne Alterslimit) und an AbsolventInnen (Anträge von StudentInnen können nicht berücksichtigt werden) der Studienrichtung Film, die in den letzten Jahren mit mindestens einer interessanten Arbeit aufgefallen sind. Stipendien werden ausschließlich für innovative künstlerische Projekte vergeben, die bisher bei keiner anderen öffentlichen Förderstelle eingereicht oder gefördert wurden und die primär fürs Kino konzipiert sind.
Werke mit bildnerischem Ansatz, Arbeiten, die den Charakter einer Installation oder mehrere Bildträger haben, TV-Projekte oder solche, die inhaltlich und vom Gesamtkostenvolumen nicht im Förderbereich der BKA-Filmabteilung angesiedelt sind, werden nicht berücksichtigt. Einreichberechtigt sind nur Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder solche, die seit mindestens drei Jahren ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in Österreich haben, die zur Zeit der Einreichung in dem Bereich, in dem sie sich bewerben, kein anderes von einer öffentlichen Förderstelle unterstütztes Projekt entwickeln und/oder zur Herstellung vorbereiten.
Aus dem Erhalt des Stipendiums leitet sich kein Anspruch auf eine Herstellungsförderung ab. Vergeben werden die Stipendien auf Vorschlag des Beirats für Filmkunst im August 2004.Die Einreichfrist endet am Mittwoch, 30. Juni 2004 (mit diesem Datum müssen die Unterlagen in der Abteilung II/3 aufliegen). Einzureichen sind sechsfach: ein Film (VHS-Kassette), der in den letzten 3 Jahren produziert wurde und bei dem die/der AntragstellerIn für Drehbuch oder Regie verantwortlich war. Für Einreichungen für Spiel- und Dokumentarfilme beträgt die Mindestlänge des Referenzfilms 15 Minuten. Für Spielfilme ein Treatment (10-15 Seiten) und Angabe der voraussichtlichen Länge des späteren Films. Für Dokumentarfilm ein Rohkonzept (8-10 Seiten), Themenbeschreibung, Recherchevorhaben und Angabe der voraussichtlichen Länge. Für Experimentalfilme ein Konzept; Lebenslauf; Filmographie sowie ein ausgefülltes Antragsformular (zu finden unter "Antragsformulare" auf http://www.art.austria.gv.at .). Mit der Unterschrift werden auch die allgemeinen Bewilligungs- und Abrechnungsbedingungen rechtsverbindlich akzeptiert. Einreichunterlagen (außer Videokassetten) werden nicht retourniert. Für Originale wird keine Haftung übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Beirat nur ausschreibungskonforme Unterlagen zugeleitet werden und eine ausführlich verbalisierte Begründung der Beiratsempfehlungen in keinem Fall erfolgt. Senden Sie Ihre Einreichung mit dem deutlichen Vermerk FILM-STIPENDIUM an:
Bundeskanzleramt - Kunstsektion Abteilung II/3, Film- und Medienkunst, Schottengasse 1, 1014 Wien, Tel.: ++43 -1- 53115 - 0, Fax: ++43 -1- 53115 - 7538 DW, mailto:johannes.hoerhan@bka.gv.at , http://www.art.austria.gv.at .