SPARTEN
Es werden Kultur- und Wissenschaftspreise in folgenden Sparten vergeben: Bildende Kunst, Literatur, Wissenschaft, Musik, Architektur, Erwachsenenbildung - Volksbüchereiwesen - Heimatforschung - Verfassen heimatkundlicher Werke - Arbeit für Museen, Medienkunst (Künstl. Fotografie), NÖ KinoKultur - Sonderpreis 2004
Auf diesen Gebieten sind vorgesehen: Je ein Würdigungspreis in der Höhe von je Euro 11.000,- (in der Sparte Wissenschaft werden zwei Würdigungspreise in der Höhe von je Euro 11.000,- vergeben) sowie je zwei Anerkennungspreise in der Höhe von je Euro 4.000,- (in der Sparte Wissenschaft werden vier Anerkennungspreise in der Höhe von je Euro 4.000,- vergeben).
DEFINITION DER EINZELNEN PREISE
Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines Gesamtwerkes eines Künstlers oder Wissenschaftlers oder Auszuzeichnenden von überregionaler Bedeutung. Der Anerkennungspreis dient der Förderung jener Künstler oder Wissenschafter, deren Arbeiten bereits fachliche Anerkennung gefunden haben, ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt.
ZUERKENNUNG
Die Kultur- und Wissenschaftspreise 2004 werden von der NÖ Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. Für die Würdigungspreise sind keine Einreichungen erforderlich.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG DER ANERKENNUNGSPREISE
Hauptwohnsitz in NÖ oder das Schaffen dient der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes NÖ.
EINREICHUNG
Einreichungsfrist: 3. Mai bis 28. Mai 2004, jeweils von Mo-Fr zwischen 10-12 Uhr durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg (Datum des Poststempels).
Einreichort: Amt der NÖ Landesregierung, Kanzlei der Abt. Kultur & Wissenschaft, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, 2. Stock, Zimmer 2213 (Haus 2).
Einreichvermerk: Das den Werken mitzugebende Begleitschreiben ist durch die Aufschrift "Kultur- und Wissenschaftspreise 2004 des Landes Niederösterreich" und mit dem Hinweis auf die eingereichte Sparte zu kennzeichnen.
Gestaltung des Begleitschreibens: Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung, Anschrift (Hauptwohnsitz) des Preisbewerbers sowie ein Lebenslauf, der insbesondere den künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Werdegang des Bewerbers ersichtlich machen soll. Begleitschreiben und Lebenslauf in sechsfacher Ausfertigung (für jedes Mitglied des Fachbeirates eine Ausfertigung). Über die eingereichten Werke ist eine eigene Liste vorzulegen, in der Anzahl und Art der Einreichungen angeführt sind.
Erstmaligkeit: Die für die Zuerkennung der Kultur- und Wissenschaftspreise 2004 eingereichten Werke dürfen noch nicht mit einem Preis ausgezeichnet worden sein.
Einreichung unter einem Kennwort: Die Einreichung kann auch unter einem Kennwort erfolgen und wird dann dem Fachbeirat anonym zur Beurteilung vorgelegt. In diesem Fall ist dem abgegebenen Werk ein mit einem Kennwort versehener, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der Vor- und Zuname, Beruf, Anschrift sowie eine Lebenslauf des Preisbewerbers enthält.
EINZUREICHENDE WERKE
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Einreichungen in allen Sparten, die grenzüberschreitende kulturelle Aktivitäten beinhalten oder erkennen lassen, als besonders förderwürdig eingestuft werden.
Für den Bereich Bildende Kunst:
Einzureichen sind - in sechsfacher Ausfertigung - eine ausführliche Biografie mit Hinweis auf die künstlerische Ausbildung und bisherige Ausstellungsaktivitäten, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen Arbeit (gutes Bildmaterial wie z.B. Fotos, Technik/Medium, Format und Entstehungsjahr) sowie - falls vorhanden - Publikationen zum Werk (z.B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Bitte keine Originalwerke!
Für den Bereich Literatur:
Bücher oder Manuskripte ohne Gattungsbeschränkung (Prosa, Lyrik, Drama) in sechsfacher Ausfertigung.
Für den Bereich Wissenschaft:
Wissenschaftliche Arbeiten aller Art in Manuskript- oder Buchform: Jeder Bewerber sollte jedoch nur ein Werk einreichen.
Für den Bereich Musik:
Kompositionen aller Art als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken). Liederkompositionen sind in Form geschlossener Zyklen von mindestens fünf Liedern einzureichen.
Für den Bereich Architektur:
Der Preis wird für Bauwerke zuerkannt, die in Erfüllung der gestellten Aufgabe und unter Bedachtnahme auf ihre Umgebung eine herausragende Leistung darstellen. Sie müssen den Forderungen nach hohem architektonisch-künstlerischen Wert und einem spannungsvollen Verhältnis von Funktion und form und nach sorgfältiger technischer Durchbildung entsprechen. Das Bauwerk muss sich im Land NÖ befinden. Die Auszeichnung kann sowohl für Neubauten als auch für Zu- und Umbauten aller Sparten, z.B. Industrie-, Gewerbe-, Ingenieurbau - öffentliche Bauten - landwirtschaftliche Bauten - Wohnbauten - sonstige Bauten, verliehen werden. Bewerben können sich Architekten, Architektengemeinschaften und konzessionierte Baugewerbetreibende.
Für den Bereich Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Mussen:
Schriftliche Arbeiten aller Art in Manuskript- oder Buchform. Jeder Bewerber sollte jedoch nur ein Werk einreichen.
Für den Bereich Medienkunst (Künstlerische Fotografie):
Einzureichen sind - in sechsfacher Ausfertigung - eine ausführliche Biografie mit Hinweis auf die künstlerische Ausbildung und bisherige Ausstellungsaktivitäten, eine Dokumentation der aktuellen fotokünstlerischen Arbeit (gutes Bildmaterial und schriftliche Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie - falls vorhanden - Publikationen zum Werk. Bitte keine Originalwerke einreichen.
Für den Bereich NÖ Kinokultur:
Ausgezeichnet sollen kinokulturelle Einrichtungen, Vereine oder Personen in Niederösterreich werden, die durch innovative Konzepte, anspruchsvolles Programm, richtungsweisende Begleitprogramme etc. einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die "kulturelle Nahversorgung" mit anspruchsvollen Filmen in NÖ gewährleistet wird und Film als wichtiges Kulturgut verstanden wird. Einzureichen sind Projektbeschreibungen.
AUSSTELLUNG UND ABHOLUNG DER EINGEREICHTEN WERKE
Den Teilnehmern an der Ausschreibung wird der Zeitpunkt der Abholung der eingereichten Werke schriftlich mitgeteilt werden. Nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung sind die Werke binnen vier Wochen abzuholen. Manuskripte werden auf dem Postweg zurückgestellt. Eine Haftung für nich ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Werke wird nicht übernommen. Eingereichte Druckwerke gehen in das Eigentum des Landes NÖ über. Arbeiten, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Überreichung der Kulturpreise vom Einsender behoben werden bzw. unzustellbar sind, gehen ebenfalls in das Eigentum des Landes NÖ über. Eine allfällige Ausstellung der preisgekrönten Werke erfolgt auf Risiko des Einreichenden.
Nähere Infos und Ausschreibungsunterlagen:
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Kultur & Wissenschaft, 3109 St. Pölten, Landhausplatz1, Tel 02742/9005-13 113, -13 115 oder -13 124, Fax 02742/9005-13 279, mailto:kulturpreis@noel.gv.at .