KULTUR 2000 - AUSSCHREIBUNG 2005
Die zur Antragstellung nötigen Unterlagen sowie das Antragsformular sind auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission http://europa.eu.int/comm/culture/eac/index_en.html , verfügbar. Informationen diesbezüglich finden Sie auch auf der Website des Cultural Contact Points Austria http://www.ccp-austria.at .
2005 werden in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Programms Projekte aller kulturellen Sparten unterstützt: Musik, darstellende Kunst, Kulturerbe, bildende und visuelle Kunst, Literatur und Bücher. Vorgesehen sind außerdem Förderungen für literarische Übersetzungen und Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit in Drittländern.
Die Projekte sollen die Mobilität von Kulturschaffenden und die Verbreitung von Werken bestmöglich fördern und eine möglichst große Anzahl von Kulturakteuren aus den verschiedenen Staaten einbeziehen.
Darüber hinaus müssen sich die Projekte mit mindestens einem der drei folgenden Themen befassen:
- Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger
- Einsatz neuer Technologien bzw. Medien im kulturellen Schaffen (angewandte und kreative Nutzung der neuen Technologien)
- Tradition und Innovation: Brückenschlag zwischen Vergangenheit und Zukunft
Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind und aus einem der folgenden Länder kommen:
- den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Island, Norwegen und Liechtenstein
- den Beitrittsländern: Bulgarien, Rumänien und Türkei
Organisationen aus Bulgarien, Rumänien und der Türkei können Anträge für 2005 stellen. Diese werden berücksichtigt sobald notwendige vertragliche Vorkehrungen getroffen wurden und das jeweilige Beitrittsland einen finanziellen Beitrag zum Programm geleistet hat.
Besonderer Wert wird auf Projekte gelegt, in denen KulturveranstalterInnen aus den EU/EWR-Staaten, den neuen Mitgliedsstaaten und den Beitrittsländern kooperieren.
Die Projekte müssen zwischen 1. Mai 2005 und 15. November 2005 beginnen.
Einreichfristen:
15. Oktober 2004 für einjährige Projekte und Übersetzungsprojekte
29. Oktober 2004 für mehrjährige Projekte und Kooperationsprojekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern
Bei einjährigen Projekten müssen mindestens 3 Partner aus den oben genannten Ländern zusammenarbeiten. Dafür kann um Unterstützung in Höhe von mindestens EUR 50.000,-- und höchstens EUR 150.000,-- angesucht werden. Der Zuschuss beträgt in jedem Fall höchstens 50% der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts. Die Projekte dürfen höchstens 12 Monate dauern.
Anträge für Übersetzungsprojekte müssen die Übersetzung von mindestens 4 und maximal 10 förderfähigen Werken umfassen. Der Zuschuss für Übersetzerhonorare beträgt pro Antrag max. EUR 50.000,-- oder 60% der gesamten Projektkosten.
Weiters sind Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern vorgesehen. Diese einjährigen Projekte aus allen Kulturbereichen werden in einem Drittland durchgeführt und müssen die Zusammenarbeit von einschlägigen europäischen und vergleichbaren Einrichtungen in Drittländern beinhalten.
Mehrjährige Projekte müssen mindestens 5 Kooperationspartner aus den oben genannten Ländern und eine Laufzeit von 2-3 Jahren aufweisen. Es kann dafür Zuschuss von mindestens EUR 50.000,-- und höchstens EUR 300.000,-- beantragt werden. Die Förderung darf 60% der Gesamtprojektkosten nicht übersteigen.
VORBEREITENDE MAßNAHMEN FÜR DAS NEUE KULTURPROGRAMM AB 2007
Wegweisend für das neue Kulturprogramm ab 2007 hat die Europäische Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für "Vorbereitende Maßnahmen für die Zusammenarbeit im Kulturbereich" aufgerufen.
Für diese "Pilotprojekte" steht ein Budget in Höhe von 2,14 Mio EURO zur Verfügung. Gefördert werden fünf Projekte zum Thema kulturelle Zusammenarbeit in Europa sowie die Informationsauswertung über die kulturelle Zusammenarbeit. Zielsetzungen sind die Zunahme der Mobilität von Kulturschaffenden und des Verkehrs kultureller Werke und Produkte sowie der Aufbau des interkulturellen Dialogs.
Die Gemeinschaftsunterstützung kann höchstens 70% des förderfähigen Projektbudgets betragen. Die Projekte müssen vor dem 31.12.2004 beginnen und müssen vor dem 31.12.2006 abgeschlossen sein. Die maximale Laufzeit beträgt zwei Jahre. Einreichfrist ist der 15.9.2004. Die Leistungsbeschreibung und die Antragsformulare sind auf der Website der Europäischen Kommission unter http://europa.eu.int/comm/culture/eac/index_en.html , verfügbar.
Für nähere Informationen und Beratung stehen die MitarbeiterInnen des Cultural Contact Points zur Verfügung: Bundeskanzleramt: Frau Mag. Elisabeth Pacher unter 01/53115-7692, mailto:elisabeth.pacher@bka.gv.at ; Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kulturelles Erbe): Frau Dr. Anna Steiner unter 01/53120-3630, mailto:anna.steiner@bmbwk.gv.at , Herr Dipl.-Ing. Franz Neuwirth unter 01/53120-3634, mailto:franz.neuwirth@bmbwk.gv.at .