Für das Jahr 2005 werden vom Bundeskanzleramt drei Staatsstipendien, die mit je Euro 13.200 dotiert sind, ausgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt in zwölf Monatsraten. Die BewerberInnen müssen österreichische StaatsbürgerInnen sein oder als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ihren ständigen Wohnsitz seit zumindest drei Jahren in Österreich haben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind jene Personen, denen bereits ein Staatsstipendium für künstlerische Fotografie zugesprochen worden ist.
Die Vergabe erfolgt über Vorschlag einer Jury. Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle TeilnehmerInnen schriftlich informiert, eine verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge erfolgt in keinem Fall.
Die schriftliche Bewerbung soll neben einem formlosen Antragsschreiben, Künstlerbiografie und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit enthalten (Originalfotoarbeit oder Reproduktion, maximal A3 Format, keine Dias, Videos oder CD Rom). Für Verlust oder Beschädigung kann keine Haftung übernommen werden. Eingesandte Fotoarbeiten werden nach der Jurysitzung retourniert.
Bewerbungen können ab sofort, unbedingt versehen mit dem Kennwort "Staatsstipendium für Fotografie" bis einschließlich 2. November 2004 im Bundeskanzleramt einlangend an das
Bundeskanzleramt Sektion II - Kunstangelegenheiten
Abteilung II/3
Schottengasse 1
1014 Wien
geschickt oder dort abgegeben werden.