Österreich ist mit Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (siehe Official Journal of the European Communities vom 1.7.1999) berechtigt, für 2009 wieder eine "Kulturhauptstadt Europas" zu benennen.
Geeignete Städte und Gemeinden sind aufgefordert Bewerbungen einzureichen. Als Kandidaten kommen all jene Städte und Gemeinden in Frage, die über eine entsprechende kulturelle und touristische Infrastruktur sowie die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen.
Mit der Veranstaltung Kulturhauptstadt Europas soll gemäß Kulturartikel 151 des EG-Vertrags das Ziel verfolgt werden, "den Reichtum und die Vielfalt sowie die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herauszustellen und einen Beitrag zu einem besseren Verständnis der Bürger Europas füreinander zu leisten". Die Veranstaltung kann gemeinsam mit anderen europäischen Städten durchgeführt werden. In der Bewerbung ist insbesondere zu begründen, wie die folgenden Ziele erreicht werden können:
- Herausstellung der gemeinsamen kulturellen Strömungen in Europa, an denen die Bewerberstadt beteiligt war, oder zu denen sie einen wesentlichen Beitrag geleistet hat;
- Förderung von kulturellen Veranstaltungen und künstlerischen Darbietungen mit Künstlern aus anderen Städten der Europäischen Union, die zu einer dauerhaften kulturellen Zusammenarbeit führen, sowie Förderung ihrer Mobilität innerhalb der Europäischen Union;
- Mobilisierung und Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an dem Projekt;
- Freundliche Aufnahme und Förderung des Besuchs von Gästen aus der Europäischen Union und Bekanntmachung der vorgesehenen Veranstaltungen durch multimediale Mittel in mehreren Sprachen;
- Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturkreisen und jenen anderer Teile der Welt;
- Herausstellung des historischen Erbes und der Stadtarchitektur sowie der Lebensqualität in der Stadt.
Österreich ist aufgefordert, spätestens 4 Jahre vor Beginn der Veranstaltung eine oder mehrere Städte zu nominieren. Im Anschluss daran werden die Bewerbungen durch eine Jury - bestehend aus je zwei Vertretern des Rates, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen - begutachtet. Auf Basis dieses Berichts ernennt der Rat auf Empfehlung der Europäischen Kommission eine Stadt offiziell zur Kulturhauptstadt Europas.
Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 15. September 2004 an das
Staatssekretariat für Kunst und Medien, Ballhausplatz 1, 1014 Wien
zu richten.
Weitere Informationen zur Gemeinschaftsaktion "Kulturhauptstadt Europas" gibt es auf der Website der Europäischen Kommission unter: http://europa.eu.int/comm/culture/eac/other_actions/cap_europ/cap_eu_en.html .