Die Europäische Kommission hat am 6. Juli 2004 die Ausschreibung des Programms KULTUR 2000 für das Jahr 2005 im Amtsblatt C 174 veröffentlicht.
Die für die Antragstellung nötigen Unterlagen sowie das Antragsformular sind auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission http://europa.eu.int/comm/culture/eac/index_en.html , verfügbar.
2005 werden Kooperationsprojekte in den Bereichen Musik, darstellende Kunst, Kulturerbe, bildende und visuelle Kunst, Literatur und Bücher unterstützt. Vorgesehen sind außerdem literarische Übersetzungen und Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit in Drittländern.
In Übereinstimmung mit den Zielen des Programms sollen die Projekte die Mobilität von Kulturschaffenden und die Verbreitung von Werken bestmöglich fördern und eine möglichst große Anzahl von Kulturakteuren aus den verschiedenen Staaten einbeziehen.
Darüber hinaus müssen sich alle Projekte mit mindestens einem der drei folgenden Themen befassen:
- Einbeziehung der BürgerInnen
- Einsatz neuer Technologien bzw. Medien im kulturellen Schaffen (angewandte und kreative Nutzung der neuen Technologien)
- Tradition und Innovation: Brückenschlag zwischen Vergangenheit und Zukunft
Teilnahmeberechtigt sind
Öffentliche und private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die aus einem der folgenden Länder kommen:
- den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Stand 1.5.2004)
- Island, Norwegen und Liechtenstein
- den Beitrittsländern: Bulgarien, Rumänien und Türkei*
* Organisationen aus Bulgarien, Rumänien und der Türkei können Anträge für 2005 stellen. Diese werden berücksichtigt, sobald notwendig vertragliche Vorkehrungen getroffen wurden und das jeweilige Beitrittsland einen finanziellen Beitrag zum Programm geleistet hat.
Besonderer Wert wird auf Projekte gelegt, in denen KulturveranstalterInnen aus den EU/EWR-Staaten, den neuen Mitgliedsstaaten und den Beitrittsländern kooperieren.
Die Projekte müssen zwischen 1. Mai 2005 und 15. November 2005 beginnen.
Förderzeitraum: Förderfähige Ausgaben dürfen nicht vor dem 1. Mai 2005 bzw. vor Unterzeichnung der Fördervereinbarung anfallen. Spätester Beginn für den Projektbeginn ist der 15. November 2005.
Die Einreichfrist für einjährige Projekte und Übersetzungsprojekte ist der 15. Oktober 2004 bzw. der 29. Oktober 2004 für mehrjährige Projekte und Kooperationsprojekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern.
Bei einjährigen Projekten müssen mindestens 3 Partner aus den oben genannten Ländern zusammenarbeiten. Zwischen 50.000,-- und 150.000,-- Euro können beantragt werden, wobei maximal 50% der förderfähigen Gesamtprojektkosten durch KULTUR 2000 gedeckt werden. Die Projekte dürfen höchstens 12 Monate dauern.
Anträge für Übersetzungsprojekte müssen die Übersetzung von mindestens vier und höchstens zehn förderfähigen Büchern umfassen. Durch die Gemeinschaftshilfe wird das Übersetzerhonorar abgedeckt, sofern das Honorar für alle im Antrag enthaltenen Bücher insg. Euro 50.000,-- bzw. 60% der gesamten Projektkosten nicht übersteigt.
Weiters sind Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern vorgesehen. Diese einjährigen Projekte aus allen Kulturbereichen werden in einem Drittland durchgeführt und müssen die Zusammenarbeit von einschlägigen europäischen und vergleichbaren Einrichtungen in Drittländern beinhalten.
Mehrjährige Projekte müssen mindestens 5 Kooperationspartner aus den oben genannten Ländern und eine Laufzeit von 2-3 Jahren aufweisen. Dafür werden mindestens 50.000,-- und höchstens 300.000,-- Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Förderung darf 60% der förderfähigen Gesamtprojektkosten nicht übersteigen.
Der Cultural Contact Point Austria bietet für Antragstellungen für das Jahr 2005 Workshops an.
Für nähere Informationen und Beratung stehen die MitarbeiterInnen des Cultural Contact Points zur Verfügung:
Bundeskanzleramt:
Frau Mag. Elisabeth Pacher unter 01/53115-7692; mailto:elisabeth.pacher@bka.gv.at .
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kulturelles Erbe):
Frau Dr. Anna Steiner unter 01/53120-3630; mailto:anna.steiner@bmbwk.gv.at .
Herr Dipl.-Ing. Franz Neuwirth unter 01/53120-3634, mailto:franz.neuwirth@bmbwk.gv.at .