Teilnahmebedingungen
Jeder Komponist, der in Niederösterreich bzw. Wien hauptgemeldet ist und welcher bis 31. Jänner 2005 ein Demoband/CD/DVD mit max. zwei Eigenkompositionen an das
Kulturamt der Stadtgemeinde Mistelbach
2130 Mistelbach, Hauptplatz 6
schickt, ist berechtigt am Wettbewerb teilzunehmen. Alle eingesandten Kompositionen werden unmittelbar nach dem Einsendeschluss von einer Vorjury abgehört, welche 6 Teilnehmer für die Schlussveranstaltung und 12 Teilnehmer für die Vorausscheidung ermittelt, von denen wiederum 6 Teilnehmer in die Endrunde aufsteigen können.
Die Auftritte müssen so gestaltet sein, dass zumindest die Leadstimme live gesungen wird. Alle anderen Instrumente und Stimmen können im Playback dargeboten werden. Halbplayback-Auftritte sind, auf Verlangen des Veranstalters, verpflichtend.
Veranstaltungsort ist der Stadtsaal in Mistelbach
Soundchecks für die Vorausscheidung und für den Hauptbewerb 30./31. März/1. April
Vorausscheidung 1. April 2005, 19:30 Uhr
Hauptbewerb 2. April 2005, 19:30 Uhr
Es können Kompositionen jeder Stilrichtung eingesandt werden.
http://musicmaker.nanet.at .
Die Jurymitglieder (7), bestehend aus je einem Vertreter von: Veranstalter, Radio NÖ, Vorjahressieger, Musik/Filmbranche, Kulturvernetzung, Printmedien, einem Kunstschaffenden (Änderungen vorbehalten) reihen unabhängig von einander aus allen Teilnehmern ihre Favoriten nach einem Punktesystem.
Jeder Besucher der Schlussveranstaltung/Vorausscheidung erhält einen Stimmbon, mit dem er seinen Favoriten küren kann, d.h. viele Fans erhöhen die Chancen.
Die Wertungen der Juroren (70%) mit den Stimmen des Publikums (30%) bestimmen die Sieger des Wettbewerbes.
Was gibt es zu gewinnen?
MusicMaker des Jahres 2005
Glaspokal, Euro 1.000,- Preisgeld, bezahlter Auftritt am Stadtfest Mistelbach, sowie Vorstellung im ORF Niederösterreich
2.Gesamtplatz
Glaspokal, Euro 400,-, bezahlter Auftritt in der SommerSzene Mistelbach
Publikumspreis
Glaspokal, Euro 300,-, bezahlter Auftritt in der grössten Badedisco des Weinviertels
Alle Teilnehmer der Schlussveranstaltung verpflichten sich, mit zumindest einem Vertreter, an der vom Veranstalter angesetzten Vorbesprechung und zu den Soundchecks Freitag/Samstag zu erscheinen.
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und ist für den Veranstalter mit keinen Kosten verbunden.
Änderungen bleiben alleine dem Veranstalter vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.