ERSTENS: Sparten
Es werden Kultur- und Wissenschaftspreise in folgenden Sparten vergeben: Bildende Kunst, Literatur, Wissenschaft, Musik, Darstellende Kunst, Erwachsenenbildung -Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen- , Medienkunst (Sparte Dokumentarfilm), Zeitgeschichte: Oral History - Sonderpreis 2005
Auf diesen Gebieten sind vorgesehen: Je ein Würdigungspreis in der Höhe von je Euro 11.000,- (in der Sparte Wissenschaft werden 2 Würdigungspreise in der Höhe von je Euro 11.000,- vergeben) sowie je 2 Anerkennungspreise in der Höhe von je Euro 4.000,- (in der Sparte Wissenschaft werden 4 Anerkennungspreise in der Höhe von je Euro 4.000,- vergeben).
ZWEITENS: Definition der einzelnen Preise
Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines Gesamtwerkes eines Künstlers oder Wissenschafters oder Auszuzeichnenden von überregionaler Bedeutung. Der Anerkennungspreis dient der Förderung jener Künstler oder Wissenschafter, deren Arbeiten bereits fachliche Anerkennung gefunden haben, ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt.
DRITTENS: Zuerkennung
Die Kultur- und Wissenschaftspreise 2005 werden von der NÖ Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. Für die Würdigungspreise sind keine Einreichungen erforderlich.
VIERTENS: Voraussetzung für die Einreichung der Anerkennungspreise
+ Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder
+ das Schaffen dient der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes NÖ.
FÜNFTENS: Urheberrechte
Die Bewerber müssen Schöpfer der eingereichten Werke und damit Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetztes BGBI.Nr.111/1936, in der derzeit geltenden Fassung, sein. Beim Preisträger bleibt die Verwertung des Urheberrechtes, doch räumt er gleichzeitig mit der Einreichung dem Land NÖ unentgeltlich das Recht ein, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren. Die eingereichten Arbeiten dürfen frühestens im Jahre 2000 publiziert worden bzw. entstanden sein.
SECHSTENS: Einreichung
Einreichfrist: 2. - 31. Mai 2005, jeweils Mo - Fr zwischen 10-12 Uhr durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg (Datum des Poststempels).
Einreichort: Amt der NÖ Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Kultur und Wissenschaft, Neue Herrengasse, 2. Stock, Zimmer 2213 (Haus 2), 3109 St. Pölten, Österreich.
Einreichungsvermerk: Das den Werken mitzugebende Begleitschreiben ist durch die Aufschrift "Kultur- und Wissenschaftspreise 2005 des Landes NÖ" und mit dem Hinweis auf die eingereichte Sparte zu kennzeichnen.
Gestaltung des Begleitschreibens: Vor- und Zuname, Berufsbezeichnung, Anschrift (Hauptwohnsitz) des Preisbewerbers sowie ein Lebenslauf, der insbesondere den künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Werdegang des Bewerbers ersichtlich machen soll. Begleitschreiben und Lebenslauf in sechsfacher Ausfertigung (für jedes Mitglied des Fachbeirates eine Ausfertigung). Über die eingereichten Werke ist eine eigene Liste vorzulegen, in der Anzahl und Art der Einreichungen angeführt sind.
Erstmaligkeit: Die für die Zuerkennung der Kultur- und Wissenschaftspreise 2005 eingereichten Werke dürfen noch nicht mit einem Preis ausgezeichnet worden sein.
Einreichung unter einem Kennwort: Die Einreichung kann auch unter einem Kennwort erfolgen und wird dann dem Fachbeirat anonym zur Beurteilung vorgelegt. In diesem Fall ist dem abgegebenen Werk ein mit einem Kennwort versehener, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der Vor- und Zuname, Beruf, Anschrift sowie einen Lebenslauf des Preisbewerbers enthält.
SIEBTENS: Einzureichende Werke
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Einreichungen in allen Sparten, die grenzüberschreitende kulturelle Aktivitäten beinhalten oder erkennen lassen, als besonders förderwürdig eingestuft werden.
Für den Bereich Bildende Kunst: Einzureichen sind - in sechsfacher Ausfertigung - eine ausführliche Biografie mit Hinweis auf die künstlerische Ausbildung und bisherige Ausstellungsaktivitäten, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen Arbeit (gutes Bildmaterial wie z.B. Fotos, Technik/Medium, Format und Entstehungsjahr) sowie - falls vorhanden - Publikationen zum Werk (z.B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Bitte keine Originalwerke!
Für den Bereich Literatur: Bücher oder Manuskripte ohne Gattungsbeschränkung (Prosa, Lyrik, Drama) in sechsfacher Ausfertigung.
Für den Bereich Wissenschaft: Wissenschaftliche Arbeiten aller Art in Manuskript- oder Buchform: Jeder Bewerber sollte jedoch nur ein Werk einreichen.
Für den Bereich Musik: Kompositionen aller Art als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken). Liederkompositionen sind in Form geschlossener Zyklen von mindestens fünf Liedern einzureichen.
Für den Bereich Darstellende Kunst:Für die Beurteilung künstlerischer Einzelleistungen im Bereich des Theaters ist eine schriftliche Darstellung und eine Dokumentation in Form von Videos, Fotos, Programm und Kritiken vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Für den Bereich Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen: Schriftliche Arbeiten aller Art in Manuskript- oder Buchform. Jeder Bewerber sollte jedoch nur ein Werk einreichen.
Für den Bereich Medienkunst (Dokumentarfilm): Es können Dokumentarfilme aller gängigen Formate eingereicht werden. Eine ausschließliche Einreichung auf Video bzw. DVD ist möglich. Um eine Begutachtung der Filme vor der Jurysitzung durch die Mitglieder des Fachbeirates zu ermöglichen, sind zusätzlich sechs Überspielungen der Dokumentarfilme auf VHS-Videokassetten bzw. DVD vorzulegen. Hinsichtlich der Länge und der Anzahl der einzureichenden Filme besteht keine Einschränkung.
Für den Bereich Oral History - Sonderpreis 2005:
Wissenschaftliche Arbeiten in schriftlicher Form als Manuskript oder Publikation, die ergebnisorientiert sein müssen, d.h. die das Material auch analytisch auswerten. Jeder Teilnehmer sollte nur ein Werk einreichen.
ACHTENS: Überreichung der Kulturpreise
Die Überreichung der Würdigungs- und Anerkennungspreise 2005 erfolgt im Rahmen eines Festaktes.
NEUNTENS: Ausstellung und Abholung der eingereichten Werke
Den Teilnehmern an der Ausschreibung wird der Zeitpunkt der Abholung der eingereichten Werke schriftlich mitgeteilt werden. Nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung sind die Werke binnen vier Wochen abzuholen. Manuskripte werden auf dem Postweg zurückgestellt. Eine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Werke wird nicht übernommen. Eingereichte Druckwerke gehen in das Eigentum des Landes Niederösterreich über. Arbeiten, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Überreichung der Kulturpreise vom Einsender behoben werden bzw. unzustellbar sind, gehen ebenfalls in das Eigentum des Landes Niederösterreich über. Eine allfällige Ausstellung der preisgekrönten Werke erfolgt auf Risiko des Einreichenden.
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Kultur- und Wissenschaft, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Tel 02742/9005-13113, 13115, 13124, Fax 02742/9005-13279, mailto:kulturpreis@noel.gv.at .