Die Ausschreibung des Bundeskanzleramts - Kunstangelegenheiten erfolgt 2005 für die Sparte "Freie Musikformen (improvisierte Musik)". Bewerben können sich Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen und zwar mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist.
Bewerbungsschluss: 15. April 2005
Für die Bewerbung ist ohne Belang, ob die eingereichten Arbeiten schon veröffentlicht wurden.
Ausgeschlossen von der Bewerbung sind Personen, die seit 1950 einen Förderungs-, Würdigungs- oder Staatspreis für Musik der Kunstsektion des Bundeskanzleramts bzw. vormals BM für Unterricht bzw. Unterricht und Kunst bzw. Wissenschaft, Forschung/Verkehr und Kunst erhalten haben.
In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin/dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von Euro 5.500,- zuerkannt.
Bewerbungsunterlagen:
vollständige Partitur bzw. (vor allem bei unkonventioneller Notenschrift und ausschließlicher Improvisation) mit einem ergänzenden Tonträger (CD oder Tonbandkassette; keine DAT-Kassetten!),
ein aktualisierter Lebenslauf, mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit,
ein genaues Werkverzeichnis (mit Angabe von Veröffentlichungen etc.)
Kopien amtlicher Nachweise zu Geburtsdatum und ordentlichem Wohnsitz.
Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist abzusehen, da für Verlust bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird.
Alle Einreichungen sind auf dem Kuvert und auf dem Begleitschreiben deutlich mit der Aufschrift "Förderungspreis 2005 Musik" zu versehen. Manuskripte, Druckwerke und Tonträger müssen Namen und Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers in Blockschrift tragen.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Preisträgerin/der Preisträger wird von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Sollten sich die Juroren aufgrund der eingereichten Bewerbungen außerstande erklären, die Verleihung zu beantragen, kann von einer Vergabe Abstand genommen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag der Juroren für dieselbe Kunstsparte ein weiterer Förderungspreis verliehen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
Das Bundeskanzleramt - Kunstangelegenheiten, behält sich vor, die jurierten Werke in Zusammenhang mit der Preisverleihung in einem mit der Autorin/dem Autor abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.
Infos & Bewerbung
Bundeskanzleramt - Kunstangelegenheiten, Abt. II/2, Schottengasse 1, 1014 Wien, Tel: 01/53115 - DW 7527 oder 7520 oder 7521, Fax: 01/53115 - DW 7626, http://www.art.austria.gv.at .