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Neues Veranstaltungsgesetz für Niederösterreich

Schneeberger: Verbessert Rechtssicherheit und Administrierbarkeit

Derzeit ist das Veranstaltungswesen in Niederösterreich im NÖ Veranstaltungsgesetz, im NÖ Veranstaltungsbetriebsstättengesetz und im NÖ Lichtschauspielgesetz geregelt. Vom VP-Landtagsklub wird in den nächsten Wochen ein Gesetzesantrag zu einem neuen Veranstaltungsgesetz im NÖ Landtag eingebracht und in der Folge einem allgemeinen Begutachtungsverfahren unterzogen.

"Bei der Erstellung des VP-Gesetzesentwurfs für das Veranstaltungswesen in Niederösterreich sind verschiedene Rechtsmaterien zusammengefasst worden. Dadurch gibt es keine Doppelgleisigkeiten mehr im Bereich der zuständigen Behörden", erklärte VP-Klubobmann Mag. Klaus Schneeberger gestern in St. Pölten. Ziel sei es, die Eigenverantwortung der Veranstalter zu stärken und das behördliche Tätigwerden auf die notwendigen Bereiche einzuschränken.

Im Rahmen einer schlanken und bürgernahen Verwaltung hilft das neue Gesetz, bürokratische Hürden abzubauen und die Arbeit von Gemeinden und Veranstaltern zu vereinfachen, betonte Schneeberger. Mit dem neuen Gesetz werde eine möglichst einfache, zeitgemäße, verständliche und praxisnahe Rechtsgrundlage geschaffen. Dazu bringe das neue Veranstaltungsgesetz mehr Sicherheit für die Besucher.

Einer der wesentlichen Eckpunkte der geplanten Änderungen ist der Wegfall der generellen Bewilligungspflicht. Veranstaltungen werden in Zukunft über ein Anmeldeverfahren verwaltet. Dadurch wird der Veranstalter für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verstärkt verantwortlich gemacht.

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