Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen die Ausschreibung 2006 veröffentlicht. Unterlagen sowie das Antragsformular werden auf der Website der Europäischen Kommission http://europa.eu.int/comm/culture/eac/index_en.html , und auf der Website des Cultural Contact Points Austria http://www.ccp-austria.at , zur Verfügung gestellt.
2006 werden in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Programms Projekte aller kulturellen Sparten unterstützt: Musik, darstellende Kunst, Kulturerbe, bildende und visuelle Kunst, Literatur und Bücher. Vorgesehen sind außerdem Förderungen für literarische und philosophische Übersetzungen und Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit in Drittländern.
Die Projekte sollen eine möglichst große Anzahl von Kulturakteuren aus den verschiedenen Staaten einbeziehen und die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden und die Verbreitung von Werken bestmöglich fördern.
Themen:
KULTUR 2000 zielt auf die Unterstützung von qualitativ wertvollen Projekten ab, die Innovation und Kreativität fördern, einen europäischen Mehrwert aufweisen und aktuelle Anliegen und Interessen der Kulturschaffenden reflektieren.
Prioritäten:
Die Projekte müssen sich mit mindestens einem der drei folgenden Themen befassen:
* Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger
* Einsatz neuer Technologien bzw. Medien im kulturellen Schaffen (angewandte und kreative Nutzung der neuen Technologien)
* Tradition und Innovation: Brückenschlag zwischen Vergangenheit und Zukunft
Besonderer Wert wird auf Projekte gelegt, in denen KulturveranstalterInnen aus den EU/EWR-Staaten und den Beitrittsländern kooperieren.
Teilnahmeberechtigung:
Private und öffentliche kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind und aus einem der folgenden Länder kommen:
* den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
* Island, Norwegen und Liechtenstein
* den Beitrittsländern Bulgarien und Rumänien und dem Beitrittskandidaten Türkei*
* (Stand Juli 2005) Voraussetzung für die Teilnahme ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der türk. Regierung mit der EK.
Einreichfristen:
* 17. Oktober 2005 für einjährige Projekte und Übersetzungsprojekte
* 28. Oktober 2005 für mehrjährige Projekte und Kooperationsprojekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern
Die Projekte müssen vor dem 15. November 2006 beginnen.
Bei einjährigen Projekten müssen mindestens 3 Partner aus den oben genannten Ländern zusammenarbeiten. Dafür kann um Unterstützung in Höhe von mindestens EUR 50.000,-- und höchstens EUR 150.000,-- angesucht werden. Der Zuschuss beträgt in jedem Fall höchstens 50% der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts. Die Projekte dürfen höchstens 12 Monate dauern.
Anträge für Übersetzungsprojekte müssen die Übersetzung von mindestens 4 und maximal 10 förderfähigen Werken umfassen. Der Zuschuss für Übersetzerhonorare beträgt pro Antrag max. EUR 50.000,-- oder 60% der gesamten Projektkosten.
Weiters sind Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern vorgesehen. Diese einjährigen Projekte aus allen Kulturbereichen werden in einem Drittland durchgeführt und müssen die Zusammenarbeit von einschlägigen europäischen und vergleichbaren Einrichtungen in Drittländern beinhalten.
Mehrjährige Projekte müssen mindestens 5 Kooperationspartner aus den oben genannten Ländern und eine Laufzeit von 2-3 Jahren aufweisen. Es kann dafür Zuschuss von mindestens EUR 50.000,-- und höchstens EUR 300.000,-- beantragt werden. Die Förderung darf 60% der Gesamtprojektkosten nicht übersteigen.
Information und Beratung:
Cultural Contact Point Austria: Bundeskanzleramt: Frau Mag. Elisabeth Pacher unter 01/53115-7692, mailto:elisabeth.pacher@bka.gv.at , Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kulturelles Erbe): Herr Mag. Armin Mahr unter 01/53120-3630, mailto:armin.mahr@bmbwk.gv.at .