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Niederösterreichische Landeskorrespondenz

Bundeskanzleramt honoriert Kulturprojekte zur Integration von Menschen mit Behin

Eichreichungen für Würdigungspreis und Förderungspreis bis 15. September 2005

Das Bundeskanzleramt schreibt für das Jahr 2005 einen

WÜRDIGUNGSPREIS FÜR REALISIERTE KULTURPROJEKTE ZUR INTEGRATION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

und einen

FÖRDERUNGSPREIS FÜR AKTUELLE KULTURPROJEKTE ZUR INTEGRATION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

aus.

Der Würdigungspreis ist mit Euro 11.000.- dotiert und wird für ausgeführte Kulturprojekte und Kulturprogramme sowie für konstant über mehrere Jahre erbrachte vorbildliche kulturelle Kooperationen mit Menschen mit physischer, psychischer und/oder geistiger Behinderung zuerkannt.

Der Förderungspreis ist mit Euro 7.500.- dotiert und wird für ein laufendes oder im Planungsstadium befindliches Kulturprojekt, das behinderte Menschen als künstlerische AkteurInnen integriert, zuerkannt.

Die zu honorierenden Leistungen müssen unter aktiver Einbeziehung behinderter Menschen
a)deren kreative Selbstverwirklichung
b)die positive Darstellung ihrer Befähigungen
c)die verstärkte Zusammenarbeit aller künstlerisch tätigen Menschen - mit und ohne Behinderung -
d)die Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung für die vielfältigen Begabungen behinderter Menschen und
e)deren nachhaltige gesellschaftliche Integration
zum Ziel haben.

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine, sowie nicht auf Gewinn orientierte Zusammenschlüsse von KulturarbeiterInnen und KünstlerInnen mit Sitz in Österreich.

Einreichungen müssen bis 15. September 2005 (es gilt der Poststempel) bei Abteilung II/8 der Kunstsektion im Bundeskanzleramt, 1014-Wien, Schottengasse 1, einlangen.
(eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 115 - 7583)

Die Einreichung soll enthalten:
Beschreibung des aktuellen Projekts und seiner Zielsetzungen;
Dokumentation bisheriger Arbeiten (im Falle des Würdigungspreises Dokumentation der Arbeiten zumindest der letzten fünf Jahre);
Darstellung der Finanzierungsart der Projekte sowie
Vereinsstatuten und Lebenslauf des /der ProtagonistInnen.

Eine ExpertInnenjury wird mit der Erarbeitung von Nominierungsvorschlägen für beide Preise beauftragt werden.

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