Das Bundeskanzleramt schreibt für das Kalenderjahr 2006 Staatsstipendien für musikalische Kompositionen aus. Diese sollen auf Empfehlung einer unabhängigen Jury bis zu zehn Personen zuerkannt werden, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können bzw. seit Jahren hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind. Die Stipendien sollen die ausgewählten Personen in die Lage versetzen, sich während der Laufzeit des Stipendiums in erhöhtem Maß ihrer künstlerischen Entwicklung zu widmen.
Die Laufzeit jedes der mit Euro 1.100 monatlich dotierten Stipendien beträgt ein Jahr.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 15. Oktober 2005 an folgende Adresse zu richten:
Bundeskanzleramt - Kunstangelegenheiten, Abteilung II/2
Schottengasse 1, 1014 Wien
Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels. Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden der Jury grundsätzlich nicht mehr zugeleitet. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk "Staatsstipendium für Komposition 2006" zu versehen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollen enthalten:
+ Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Meldezettelkopie.
+ Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl), Girokonto, Kontowortlaut (= Name des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin).
+ Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit sowie mit Beilage einer aktuellen Werkliste.
+ Angaben über die derzeitige Einkommens- und Berufssituation.
+ Beschreibung der kompositorischen Vorhaben, die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden sollen.
+ Arbeitsproben: Veröffentlichungen, Partituren, Audio-CDs (bitte keine DAT-Kassetten oder Langspielplatten). Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.
+ Eigenhändige Unterschrift, dass die gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen und Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen besteht.
Die Stipendien werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Mit der Annahme des Stipendiums ist - sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist - die Verpflichtung verbunden, spätestens einen Monat nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Bundeskanzleramtes einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandenen Arbeiten sowie Kopien dieser Werke oder entsprechende Tonträger vorzulegen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass aus der Zuerkennung von Stipendien keine Zusage für weitere Zuschüsse des Bundeskanzleramtes abgeleitet werden kann, und dass bei Förderungen nach Einreichung zum Staatsstipendium im selben Jahr keine Zusatzleistungen vorgesehen sind.