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Niederösterreichische Landeskorrespondenz

Ausschreibung: Unterstützung in Form von Betriebskostenzuschüssen

Einreichfrist bis 28. Oktober 2005

Ausschreibung zur Unterstützung des laufenden Arbeitsprogramms in Form von Betriebskostenzuschüssen

Für europäische Organisationen und Netzwerke im Kulturbereich hat die Europäische Kommission eine Ausschreibung zur Unterstützung des laufenden Arbeitsprogramms in Form von Betriebskostenzuschüssen veröffentlicht. Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige unabhängige Einrichtungen ohne Erwerbszweck (öffentlich oder privat), die im Kulturbereich tätig sind, ein Ziel von öffentlichem Interesse verfolgen und zumindest einer der nachstehenden Kategorien angehören: Einrichtungen, die die Rolle eines "kulturellen "Botschafters" zur Sensibilisierung für das gemeinsame europäische Kulturerbe ausüben (Orchester, Chöre und sonstige Gruppen ausübender Künstler).

Im Kulturbereich tätige Einrichtungen oder Netzwerke, die eine oder mehrere der folgenden Aufgaben wahrnehmen: Vertretung von Stakeholdern auf Gemeinschaftsebene, Verbreitung von Informationen über Gemeinschaftsmaßnahmen, Sammlung und Verbreitung von Informationen in den Bereichen Gesetzgebung, Bildung und Medien. Einrichtungen, die europäische Kulturveranstaltungen organisieren, wie Preisverleihungen, Festivals oder kulturelle Ausstellungen mit europäischer Dimension. Weiters müssen diese Organisationen seit mehr als zwei Jahren bestehen, ihren Sitz in einem der 25 Mitgliedstaaten der EU haben und eine echte europäische Dimension aufweisen: Mitglieder, Partner oder Mitarbeiter aus mindestens sieben verschiedenen europäischen Ländern haben oder Maßnahmen in oder unter Beteiligung von mindestens sieben europäischen Ländern durchführen.

Insgesamt steht für 2006 ein Budget iHv ca. 3,46 Mio EUR zur Verfügung. Bei der Festlegung der Höhe des gewährten Betriebskostenzuschusses werden nur jene Betriebskosten berücksichtigt, die für die ordnungsgemäße Durchführung der regulären, dem Arbeitsprogramm entsprechenden Tätigkeiten erforderlich sind. Der Förderzeitraum läuft max. 12 Monate und muss mit dem Rechnungsjahr des Empfängers übereinstimmen.

Der Finanzierungsanteil der Europäischen Kommission beträgt max. 80% des Gesamtbetrags der Betriebskosten des Antragstellers. Mind. 20% des Gesamtbudgets müssen aus Nicht-EU-Quellen finanziert werden, wobei diese Kofinanzierung teilweise auch in Form von Sachleistungen (max. 15% des Gesamtbudgets) erfolgen kann. Einreichfrist ist der 28. Oktober 2005.

Die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen sind auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission http://europa.eu.int/comm/culture/eac/other_actions/support_eur_org/form_sup_en.html , oder des Cultural Contact Points Austria http://www.ccp-austria.at , verfügbar. Für nähere Informationen und Beratung stehen die MitarbeiterInnen des Cultural Contact Points zur Verfügung: Bundeskanzleramt: Frau Mag. Elisabeth Pacher, 01/53115-7692 oder mailto:elisabeth.pacher@bka.gv.at ; Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kulturerbe): Herr Mag. Armin Mahr, mailto:armin.mahr@bmbwk.gv.at .

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