Der Österreichische Musikfonds zieht erste Zwischenbilanz: 23 Album-Produktionen wurden mit insgesamt 275.000 Euro gefördert.
Die beeindruckende Anzahl von mehr als 230 Förderanträgen hat den Österreichischen Musikfonds beim ersten Aufruf erreicht - wobei die Qualität der eingereichten Produktionen durchwegs hoch war. Insgesamt wurden 14 fixe und neun bedingte Förderzusagen mit einer Gesamtsumme von 275.000 Euro ausgesprochen.
Fixe Förderzusagen erhielten: Bauchklang, Broadlahn, Electric Indigo & Mia Zabelka, !DelaDap, Honolulu, Judith Kopecky, Karuan, Luttenberger Klug, MAdoppelT, Mieze Medusa & Tenderboy, Vienna Art Orchestra, Waldeck, Zurbrügg, Zweitfrau. Bedingte Förderzusagen: 78plus, Dubblestandart, Facelift, Go Blow, King Tiger, Matt Boroff, Tres Monos, Twinnie, Wiespaet.
Vermarktung ist ebenso wichtig wie Produktion
Die Mittel des österreichischen Musikfonds belaufen sich auf 600.000 Euro jährlich. Dem standen Anträge mit einem Fördervolumen von rund 3,9 Mio. Euro beziehungsweise einem Produktionsvolumen von rund 8,5 Mio. Euro gegenüber. Eine Fachjury beschäftigte sich in einem mehrstufigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren mit jeder eingereichten Produktion.
Neben dem primären Kriterium der künstlerischen Qualität liegen der Jury-Entscheidung auch die für eine Produktion vorgelegten Vermarktungskonzepte und die sich daraus ergebenden Vertriebs- und Verbreitungschancen zugrunde. Produktionen, für die noch keine Verwertungskonzepte oder Labelverträge vorliegen, können bedingt gefördert werden. Bedingte Förderzusagen werden zu fixen Zusagen, wenn vom Antragsteller binnen sechs Wochen ein Verwerter für die eingereichte Produktion gefunden wird.
Zweite Welle - weitere Anträge bis 10. Dezember erwünscht
Der zweite Aufruf des Österreichischen Musikfonds startet am 31. Oktober und läuft bis zum Einsendeschluss am 10. Dezember 2005. Musikfonds-Geschäftsführer Harry Fuchs gibt in diesem Zusammenhang die Empfehlung ab, sich schon im Vorfeld der Einreichung um einen Label- oder Vertriebsvertrag zu bemühen, da eine garantierte Verwertung die Chance auf eine Förderung stark erhöht. Trotzdem gilt: nichts übereilt unterschreiben! Die Musikergilde überprüft diese Verträge gerne - für ihre Mitglieder übrigens kostenlos.
Fakten
Der Österreichische Musikfonds ist eine Initiative zur Förderung professioneller österreichischer Musikproduktionen und zur Stärkung des Kreativstandorts Österreich. Ziel des Musikfonds ist es, finanzielle Anreize für die qualitative und quantitative Steigerung der Produktionstätigkeit in Österreich zu schaffen. Damit soll auch die Verbreitung und Verwertung österreichischer Musik im In- und Ausland unterstützt werden. Der Musikfonds steht allen musikschaffenden Urhebern, Interpreten, Musikproduzenten, Musikverlagen und Labels offen.
Der Musikfonds wird vom Bundeskanzleramt und namhaften Institutionen des österreichischen Musiklebens (AKM/GFÖM, austro mechana/SKE, Ifpi Austria, ÖSTIG, WKÖ/Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie, Veranstalterverband Österreich) als public-private Partnership gemeinsam finanziert.
Alle Informationen zum Fonds - samt Einreichformular - sind unter http://www.musikfonds.at , abrufbar.