Zielgruppe: Junge Architekt/inn/en mit Abschluß der beruflichen Hochschulausbildung innerhalb der letzten drei Jahre (keine Studierenden). Zweck: Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, international aber bereits bekannten Architekturbüro im Ausland. Stipendiendauer: 6 Monate Stipendienhöhe: Euro 1.500 monatlich (+ einmalige Reisekosten auf Antrag) Stipendienanzahl: bis zu 10 Stipendien; die Auswahl erfolgt durch eine Jury *Einreichung: Formloses Bewerbungsschreiben mit Name, Adresse, Telefon-Nr., Bankverbindung (Bank, BLZ, Konto-Nr., Konto-Wortlaut), Nennung des gewünschten Architekturbüros und kurze Begründung der Wahl, Lebenslauf, Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale) Einsendeschluss: 31. Jänner 2006 (Kennwort "TISCHE-Stipendium" auf Umschlag) Adresse: Bundeskanzleramt - Kunstangelegenheiten, Abteilung II/1, z.Hd. Frau Susanne Bartsch, Schottengasse 1 , 1014 Wien, Tel. 53115-7572, Fax. 53115-7572, mailto:bernd.hartmann@bka.gv.at .
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Vom Ergebnis des Jury-Entscheids werden alle Bewerber schriftlich informiert bzw. Ihnen die Bewerbungsunterlagen retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gabriele Kosnopfl (Tel.53115-Kl.7571) oder Frau Susanne Bartsch (Kl.7574)
Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen Architekt/inn/en unmittelbar nach Abschluss Ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln. In der Bewerbung ist ein solches Büro zu nennen, das auch inhaltlich/ thematisch dem Interesse des Bewerbers an seiner eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Architekt/inn/en entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung möglich.
Info: http://www.bundeskanzleramt.at .