Alle Anträge müssen sich auf eines/einen der folgenden aufgeführten prioritären Themen/Bereiche beziehen:
1. Kulturelle Vielfalt und Toleranz
2. Weniger begünstigte Regionen
3. Osteuropa - Kaukasus - Südosteuropa
4. Innovation in der Bildung zur Europäischen Staatsbürgerschaft
5. Zusammenarbeit zwischen örtlichen oder regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen im Jugendbereich
An den Projekten müssen Partnerorganisationen aus mindestens vier verschiedenen Ländern beteiligt sein. (eines von diesen muss ein EU-Mitgliedstaat sein)
EU-Kofinanzierung: je nach Projektart rund 65%;
max. EUR 100.000 / Projekt / Tätigkeitsjahr (Gesamt: max. EUR 300.000)
Laufzeit: mind. 18 Monate; Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Jänner 2007 und dem 28. Februar 2007 starten;
Anträge müssen spätestens am 01.07.2006 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur gesendet werden.
Es ist wesentlich, dass die Projektträger in ihrem Antrag ausdrücklich ausführen, welche innovativen Elemente sie einzuführen beabsichtigen. Die Projekte müssen eindeutig eine länderübergreifende europäische Dimension aufweisen und zur europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich beitragen. Sie müssen insbesondere zur Schaffung und/oder zum Ausbau starker Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen und öffentlichen Stellen beitragen.
Nähere Informationen unter http://europa.eu.int/comm/youth/call/6505/call_action_5_en.html .