Zur Förderung österreichischer Dramatikerinnen und Dramatiker hat die Kunstsektion des Bundeskanzleramts zehn Dramatikerstipendien bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingebracht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate, beginnend mit 1. Juli 2006. Sie sind mit je Euro 6.600 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in sechs Monatsraten zu je Euro 1.100.
Gelangt das Werk, dessen Fertigstellung mit einem Dramatikerstipendium finanziert wurde, an einer österreichischen Bühne zur Aufführung, wird dem Autor/der Autorin eine Tantiemenausfallshaftung von maximal Euro 2.200 bei einer Aufführung an einer mittleren und größeren Bühne bzw. von maximal Euro 1.100 an einer Kleinbühne zuerkannt. Die schriftlichen Bewerbungen sind bis spätestens 31. März 2006 an:
Bundeskanzleramt - Kunstangelegenheiten, Abteilung II/5, Schottengasse 1, 1014 Wien zu richten. Es wird gebeten, deutlich sichtbar die Bezeichnung "DRAMATIKERSTIPENDIUM" anzubringen und keine Bücher einzusenden. Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten: Ausgefülltes Förderungsformular (siehe unter Rubrik Formulare), Lebenslauf, Liste des bisherigen literarischen Schaffens, Exposé des Theaterstücks sowie mindestens zwei ausgeführte Szenen im Ausmaß von mindestens je 15 Seiten Es können ausschließlich in Arbeit befindliche Projekte gefördert werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.