Ab 1. April 2006 ist gemäß §18 Abs. 3 des Vereinsgesetzes 2002 die ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen anzuführen. Eine Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Die ZVR-Zahl erfahren Sie bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder auf http://zvr.bmi.gv.at , (Sie benötigen den vollständigen genauen Vereinsnamen, incl. Untertitel).
Laut Auskunft BH Mistelbach wird das Land NÖ jedem Verein die ZVR-Nummer vor dem ersten April schriftlich mitteilen. Ein Gespräch mit dem Innenministerium bezüglich "Rechtsverkehr nach außen" ergab folgendes: Es ist am besten, die ZVR-Zahl auf das Vereinsbriefpapier zu drucken und somit bei jedem Schriftverkehr automatisch zu veröffentlichen, weil bereits eine Aussendung an Nicht-Vereinsmitglieder Rechtsverkehr nach außen sein könnte. So ist man auf der sicheren Seite.
Kulturvernetzung NÖ, Büro Weinviertel
2130 Mistelbach, Wiedenstraße 2
T: 02572-20 250, F: 02572-20 250-25, Mobil: 0664-13 29 444, mailto:weinviertel@kulturvernetzung.at .
http://www.kulturvernetzung.at ,- das Portal für Kultur in NÖ