ERSTENS: Sparten
Es werden Kultur- und Wissenschaftspreise in folgenden Sparten vergeben:
++ Bildende Kunst ++ Literatur ++ Wissenschaft ++ Musik ++ Architektur ++ Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen ++ Medienkunst (Sparte Künstlerisches Video, Kunst im elektronischen Raum und die Grenzen von Fachdisziplinen überschreitende Kunst) ++ Angewandte Forschung für Niederösterreich - Sonderpreis 2006
Auf diesen Gebieten sind vorgesehen: Je ein Würdigungspreis in der Höhe von je Euro 11.000,--, (in der Sparte Wissenschaft werden zwei Würdigungspreise in der Höhe von je Euro 11.000,-- vergeben) sowie je zwei Anerkennungspreise in der Höhe von je Euro 4.000,-- (in der Sparte Wissenschaft werden vier Anerkennungspreise in der Höhe von je Euro 4.000,-- vergeben).
ZWEITENS: Definition der einzelnen Preise
Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines Gesamtwerks eines Künstlers oder Wissenschafters oder Auszuzeichnenden von überregionaler Bedeutung. Der Anerkennungspreis dient der Förderung jener Künstler oder Wissenschafter, deren Arbeiten bereits fachliche Anerkennung gefunden haben, ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt.
DRITTENS: Zuerkennung
Die Kultur- und Wissenschaftspreise 2006 werden von der NÖ Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. Für die Würdigungspreise sind keine Einreichungen erforderlich.
VIERTENS: Voraussetzung für die Einreichung der Anerkennungspreise
++ Hauptwohnsitz in Niederösterreich
oder
++ das Schaffen dient der Bekräftigung der kulturellen und wissenschaftlichen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich.
FÜNFTENS: Urheberrechte
Die Bewerber müssen Schöpfer der eingereichten Werke und damit Urheber im Sinne des § 10 Abs.1 des Urheberrechtsgesetzes BGBl.Nr.111/1936, in der derzeit geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren.
SECHSTENS: Einreichung
Einreichfrist:
18. April - 16. Mai 2006, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg (Datum des Poststempels).
Einreichort:
Amt der NÖ Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Kultur und Wissenschaft, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, 2. Stock, Zimmer 2213 (Haus 2).
Einreichungsvermerk:
Das den Werken mitzugebende Begleitschreiben ist durch die Aufschrift «Kultur- und Wissenschaftspreise 2006 des Landes Niederösterreich» und mit dem Hinweis auf die eingereichte Sparte zu kennzeichnen.
Gestaltung des Begleitschreibens:
++ Vor- und Zuname, ++ Berufsbezeichnung, ++ Anschrift (Hauptwohnsitz) des Preisbewerbers sowie ein Lebenslauf, der insbesondere den künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Werdegang des Bewerbers ersichtlich machen soll. Begleitschreiben und Lebenslauf in sechsfacher Ausfertigung (für jedes Mitglied des Fachbeirats eine Ausfertigung). Über die eingereichten Werke ist eine eigene Liste vorzulegen, in der Anzahl und Art der Einreichungen angeführt sind. ++ E-Mail Adresse und Kontodaten
Erstmaligkeit:
Die für die Zuerkennung der Kultur- und Wissenschaftspreise 2006 eingereichten Werke dürfen noch nicht mit einem Preis ausgezeichnet worden sein.
Einreichung unter einem Kennwort:
Die Einreichung kann auch unter einem Kennwort erfolgen und wird dann dem Fachbeirat anonym zur Beurteilung vorgelegt. In diesem Fall ist dem abgegebenen Werk ein mit einem Kennwort versehener, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der Vor- und Zuname, Beruf, Anschrift sowie einen Lebenslauf des Preisbewerbers enthält.
SIEBTENS: Einzureichende Werke
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Einreichungen in allen Sparten, die grenzüberschreitende kulturelle Aktivitäten beinhalten oder erkennen lassen, als besonders förderwürdig eingestuft werden. Die eingereichten Arbeiten dürfen frühestens im Jahre 2001 publiziert worden bzw. entstanden sein.
Für den Bereich Bildende Kunst:
Einzureichen sind - in sechsfacher Ausfertigung - eine ausführliche Biografie mit Hinweis auf die künstlerische Ausbildung und bisherige Ausstellungsaktivitäten, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeit (gutes Bildmaterial wie z. B. Fotos, Technik/Medium, Format und Entstehungsjahr) sowie - falls vorhanden - Publikationen zum Werk (z. B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Bitte keine Originalwerke!
Für den Bereich Literatur:
Bücher oder Manuskripte ohne Gattungsbeschränkung (Prosa, Lyrik, Drama) in sechsfacher Ausfertigung.
Für den Bereich Wissenschaft:
Wissenschaftliche Arbeiten aller Art in Manuskript- oder Buchform: Jeder Bewerber sollte jedoch nur ein Werk einreichen.
Für den Bereich Musik:
Kompositionen aller Art als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken). Liederkompositionen sind in Form geschlossener Zyklen von mindestens fünf Liedern einzureichen.
Für den Bereich Architektur:
Der Preis wird für Bauwerke zuerkannt, die in Erfüllung der gestellten Aufgabe und unter Bedachtnahme auf ihre Umgebung eine herausragende Leistung darstellen. Sie müssen den Forderungen nach hohem architektonischkünstlerischen Wert und einem spannungsvollen Verhältnis von Funktion und Form und nach sorgfältiger technischer Durchbildung entsprechen. Die Auszeichnung kann sowohl für die Planung als auch die Realisierung von Neubauten oder Zu- und Umbauten aller Sparten (Industrie-, Gewerbe-, Ingenieurbau, öffentliche Bauten, landwirtschaftliche Bauten, Wohnbauten, sonstige Bauten) verliehen werden. Bewerben können sich Architekten, Architektengemeinschaften und konzessionierte Baugewerbetreibende gemäß Pkt. 4 dieser Ausschreibung.
Anzuführen und einzureichen sind, ++ Name und Anschrift der Architekten bzw. Baugewerbetreibenden. ++ Name und Anschrift des Bauherrn und des derzeitigen Eigentümers ++ Anschrift des Gebäudes ++ Ausführliche Beschreibung der Aufgabenstellung, des Entwurfgedankens, der baulichen Gestaltung sowie der Funktion des Gebäudes und seines Bezugs zum städtebaulichen Umfeld.
++ Projektdaten (Planungs- und Bauzeit, Fertigstellungstermin, Flächen und Kubaturen, beteiligte Fachplaner und Firmen, etc.) ++ Dokumentation in Plan- und Bildform auf ein bis zwei Tafeln, 70 x 100 cm (Einzelstücke von Plänen werden nicht angenommen), zusätzlich sollen als ergänzende Dokumentation Videokassetten oder digitale Datenträger, ein Modell im Ausmaß von 1:500 oder ein Arbeitsmodell 1:100 eingereicht werden.
Für den Bereich Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen:
schriftliche Arbeiten aller Art in Manuskript-, Buchform oder in Form Neuer Medien. Jeder Bewerber sollte jedoch nur ein Werk einreichen.
Für den Bereich Medienkunst (Videokunst, digitale und spartenübergreifende Medienkunst):
Es können maximal zwei Einzelwerke aus dem Bereich der Videokunst oder der digitalen und spartenübergreifenden Medienkunst eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf der visuellen Gestaltung liegt. Einzureichen sind die Arbeiten auf Datenträgern, die zur Wiedergabe auf handelsüblichen, digitalen oder analogen Geräten geeignet sind (CD, DVD, VHS). Digitale Datenträger müssen mit Windows ausgestatteten PC-Geräten kompatibel sein. Zumindest eines der Werke muss in den letzten zwei Jahren entstanden sein. Es wird empfohlen, bei umfangreichen Installationen oder Arbeiten aus dem Bereich der Computer- und Netzkunst zusätzlich schriftliche Unterlagen (z. B. Konzepte, Bilddokumentationen) beizulegen.
Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, welches über die definierten Anforderungen hinausgeht und Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Für den Bereich Angewandte Forschung für Niederösterreich - Sonderpreis 2006:
Einzureichen sind umsetzungsorientierte wissenschaftliche Forschungsergebnisse oder einschlägige Dienstleistungen mit Forschungs- oder Innovationskomponenten aller Art, die im Falle ihrer Umsetzung dem Land Niederösterreich und dessen Bürgern ökonomischen und/oder ökologischen Nutzen bringen. Einzureichen ist in schriftlicher Form mit einem Manuskript oder einer gedruckten Publikation, allenfalls unter Beigabe von Fotos, einer CD, eines handlichen Prototyps oder eines ähnlichen Demonstrationsmodells. Jeder Teilnehmer sollte nur ein Werk einreichen. Die Arbeit darf zum Ende der Einreichfrist nicht älter als zwei Jahre sein. In jedem Fall ist ein Summary beizulegen, aus dem kurz zusammengefasst hervorgeht:
++ Anwendungspotenzial (ev. Synergien mit den niederösterreichischen Technologieschwerpunkten ...)
++ Neuigkeitsgrad (Innovationshöhe, technischer Neuheitswert, ev. Auch Anteil der Eigenentwicklung am Projekt ...)
++ Qualitätsmerkmale (auch Wirtschaftlichkeit...)
++ Realisierungsstadium (ev. Zusammenarbeit mit einem in Niederösterreich angesiedelten produzierenden Unternehmen oder Forscherteam, realisierte oder erhoffte Marktchancen, Wertschöpfung ...)
++ Auswirkungen auf die Umwelt (ökologische Verträglichkeit ...)
++ Nutzen für Niederösterreich (regionale Innovations-, Technologie- und Beschäftigungsimpulse ...)
++ Volkswirtschaftliche Auswirkungen (Anwendungsgebiete, Branchen, Ansätze in der gegebenen Branchenstruktur von Niederösterreich ...)
ACHTENS: Überreichung der Kulturpreise
Die Überreichung der Würdigungs- und Anerkennungspreise 2006 erfolgt im Rahmen eines Festaktes.
NEUNTENS: Ausstellung und Abholung der eingereichten Werke
Den Teilnehmern an der Ausschreibung wird der Zeitpunkt der Abholung der eingereichten Werke schriftlich mitgeteilt werden. Nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung sind die Werke binnen vier Wochen abzuholen. Manuskripte werden auf dem Postweg zurückgestellt. Eine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Werke wird nicht übernommen. Arbeiten, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Überreichung der Kulturpreise vom Einsender behoben werden bzw. unzustellbar sind, gehen in das Eigentum des Landes Niederösterreich über. Eine allfällige Ausstellung der preisgekrönten Werke erfolgt auf Risiko des Einreichenden.
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kultur und Wissenschaft, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Telefon: 02742/9005/13113 oder 13115 DW, Telefon: 02742/9005/13124 DW, Fax: 02742/9005/13279, mailto:kulturpreis@noel.gv.at .