Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • ALLE NEWSLETTER-BEITRÄGE
  • NEWSLETTER BESTELLEN
Hauptmenü:
  • ALLE NEWSLETTER-BEITRÄGE
  • NEWSLETTER BESTELLEN

Hauptmenü ein-/ausblenden
Inhalt:
Niederösterreichische Landeskorrespondenz

IG Kultur Österreich unterstützt Klage gegen die EU

EU-Recht auf "gute Verwaltung" muss eingefordert werden!

Die IG Kultur Österreich unterstützt den Verein ARBOS mit einer Klage gegen die Europäische Union vertreten durch die Kommission: Der Anlass sind anfallende Kosten durch Auszahlungsverzögerungen zugesagter Fördergelder.

Konkret geht es um den in Klagenfurt ansässigen Verein ARBOS, Gesellschaft für Musik und Theater, der im Januar 2000 aus dem EU-Programm Kultur 2000 eine Förderung erhielt. Das im Fördervertrag festgelegte Projekt wurde durchgeführt und im September 2000 samt Endabrechnung abgeschlossen. 2002 hat ARBOS ein weiteres aus Kultur 2000 gefördertes Projekt durchgeführt und abgeschlossen.

Durch das Verzögern der Endabrechnungen seitens der Kommission und durch jahrelanges Nichtreagieren (beim 1. Fördervertrag vergingen bis zur Vergabe eines Prüfungstermins 2 Jahre, die Prüfung der Endabrechnung dauerte dann ein weiteres Jahr!) entstanden für den Verein hohe Kosten - neben nicht anerkannten Auslagen - vor allem Bankzinsen durch unvermeidliche Überbrückungskredite. Zinsen sind aber laut EU-Förderkriterien nicht förderfähig. Das heißt, Kredite, die zum Zwecke der Zwischenfinanzierung aufgenommen werden, um die Zeit z.B. bis zur Akzeptanz der Endabrechnung und Überweisung der letzten Rate der EU-Förderung zu überbrücken, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Bislang gibt es keine geregelten Fristen, in welchem Zeitraum die EU-Kommission ihre Aufgaben zu erledigen hat. Es gibt allerdings das Recht der Unionsbürger/innen auf eine "gute Verwaltung" (Art. II 41 der - bislang nicht abgesegneten Verfassung für Europa), nach dem Angelegenheiten der Bürger/innen durch "Organe, (...) der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden."

Die IG Kultur Österreich fordert daher die Anwendung der selbst entwickelten Verfahrensstandards seitens der EU-Kommission sowie die Akzeptanz unvermeidlicher Zinsbelastungen als förderfähige Ausgaben.

Rückfragen:
IG Kultur Österreich, Gumpendorfer Straße 63b, A-1060 Wien
Tel: +43 (1) 503 71 20, Fax: +43 (1) 503 71 20 - 15, http://www.igkultur.at/ .

Weitere Beiträge von diesem Tag Alle Newsletter-Beiträge anzeigen

Startseite

Kulturvernetzung NÖ auf Instagram
Kulturvernetzung NÖ auf Facebook
Kulturvernetzung - Kultur.Region.Niederösterreich
Projekte der Kulturvernetzung Niederösterreich
  • Viertelfestival
  • Tage der offenen Ateliers
  • Come In! Galerie
  • Come On! - Fördermöglichkeiten für Jugendkultur in Niederösterreich
  • klimaschonend Kultur veranstalten
  • „Artist in Residence“ im Bereich Literatur in Waidhofen/Ybbs
  • Pop-up-Galerien
  • KunstStoff - das Magazin der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH
Gefördert von
Presseservice
  • Presseaussendungen
  • Pressefotos
Orientierung
  • Übersicht
  • Suche
  • Hilfe
Impressum
  • Datenschutzerklärung
Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH 2026
Seitenanfang
nach oben springen