Die Naturparke als besonders attraktive Kulturlandschaften Niederösterreichs mit hoher Besucherfrequenz sollen durch künstlerische Auseinandersetzung mit der Landschaft und durch die Installation von Kunstwerken in der Landschaft zur Beschäftigung mit der geschützten Natur und Förderung des kreativen Potentials der Bewohner und Besucher anregen.
NuPArt - soll Kunst in die Naturparke bringen.
NuPArt - soll Kunst mit der Landschaft der Naturparke erlauben.
NuPArt - soll die direkte künstlerische Beschäftigung mit dem Naturgut fördern.
NuPArt - soll eine Herausforderung für das kreative Potential von BewohnerInnen BesucherInnen und KünstlerInnen sein.
NuPArt - soll die Würde aller Lebewesen achten und fördern, ist kein Spektakel um jeden Preis.
NuPArt - soll zeigen, dass die Naturparke nicht nur bewahrenden Naturschutz repräsentieren, sondern Veränderungen fördern.
Projektsumsetzung:
Diese Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende und alle 23 NÖ Naturparke.
Künstler aller Richtungen erhalten die Möglichkeiten in NÖ Naturparken
++ Kunstwerke zu schaffen,
++ Kunstwerke aufzustellen,
++ Installationen anzufertigen,
++ Workshops oder künstlerische Events abzuhalten
und entsprechende Projekte bei nachstehender Stelle einzureichen.
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU5, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005-15243, Fax: 02742/9005-15220, mailto:post.ru5@noel.gv.at .
Projekteinreichung:
Die Projektausarbeitung ist sowohl in Zusammenarbeit mit möglichst aus NÖ stammenden oder in NÖ regelmäßig tätigen Künstlern als auch, falls (noch) keine Kontakte zu Künstlern bestehen, durch Sie alleine möglich. In diesem Fall wird dann nach Möglichkeit eine/n geeignete/n Partner/in aus dem Bereich Kunst vermittelt.
Aus den formlos möglichen Projekteinreichungen muss die Art des Projektes, das damit ev. verfolgte Ziel, ev. damit verbundene erforderliche Rahmenbedingungen, der Abwicklungs- bzw. Realisierungszeitraum, ev. bereits bestehende Projektpartner sowie eine entsprechende Kostenschätzung klar ersichtlich sein.
Von den eingegangenen Projekten wählt die Naturschutzabteilung nach Maßgabe der Qualität der Projekte sowie im Rahmen der möglichen Gesamtkosten in der Höhe von max. Euro 10.000,- maximal 5 Projekte aus wobei möglichst auch auf eine Verteilung der Projekte in den verschiedenen NÖ Regionen ((Wald-, Wein-, Mostviertel, NÖ Süd u. NÖ Mitte) geachtet werden wir.
Einreichfrist: 25. August 2006
Umsetzungszeitraum: bis Mitte Oktober 2006