Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Filmemacher/innen, die mindestens 16 und höchstens 25 Jahre alt sind. Die Altersgrenze gilt für Regie, Drehbuch, Kamera. Stichtag für die Altersgrenze ist der 1. Juli 2006.
Die eingereichten Kurzfilme sollen nicht vor dem 1. Jänner 2006 fertig gestellt worden sein.
Der/die Filmemacher/in muss über sämtliche Rechte am Kurzfilm (insbesondere auch an der Musik) - siehe Musikrechte - voll verfügungsberechtigt sein, soweit diese Rechte nicht von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden (z.B. AKM).
Reine Schulprojekte, die als Klassenarbeit unter der Verantwortung einer Lehrerin/eines Lehrers entstehen, können bei shorts on screen nicht eingereicht werden. Für solche Gemeinschaftsarbeiten gibt es den media literacy award, den das BMBWK jährlich ausschreibt http://www.mediamanual.at .
2. Einreichung
Die Einreichfrist endet am 24. November 2006. Spätere Einsendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels.
Einzureichen ist der Kurzfilm von der Regisseurin / dem Regisseur.
Die Einreichung ist an folgende Adresse zu senden:
"SHORTS ON SCREEN 07"
ORF-Zentrum, Würzburggasse 30, 1136 Wien
Anzugeben ist, für welches österreichische Bundesland, sowie für welche Kategorie die Einreichung gilt. Für die Zuordnung zu einem Bundesland ist der Geburtsort des Regisseurs/der Regisseurin entscheidend; liegt dieser nicht in Österreich, dann ist der Wohnsitz/Aufenthaltsort in Österreich maßgeblich.
Die Einreichung erfolgt mit einer Kopie des Kurzfilms auf Mini-DV oder DVD sowie dem vollständig ausgefüllten Teilnahmeformular. Für Verlust der Kopien oder von allenfalls eingesandtem Originalmaterial kann keine Haftung übernommen werden. Die Versandkosten trägt der Absender.
3. Inhalt / Format
Auf innovative/kreative Weise sollen die Möglichkeiten des Genres Kurzfilm ausgeschöpft werden.
Ist die Sprachfassung des eingereichten Kurzfilms nicht deutsch, dann sind deutsche Untertitel vorzusehen.
Das Originalmaterial des Kurzfilms muss sendefähig, d. h. in einem digitalen Format hergestellt sein.
4. Preisverleihung / Vorführung
Die Preisverleihung findet bei der DIAGONALE 2007 statt. Alle prämierten Kurzfilme werden dort öffentlich vorgeführt.
5. Rechtseinräumung
Mit der Einreichung räumt der/die Filmemacher/in den Wettbewerbsorganisatoren im Falle der Prämierung des Kurzfilms das Recht zur öffentlichen Vorführung im Rahmen der Preisverleihung ein.
Der ORF schließt mit dem/der von der Jury ausgewählten Preisträger/innen eine gesonderte Vereinbarung über die weitere entgeltliche Rechtseinräumung ab. Hierin wird dem ORF jedenfalls das nicht exklusive Recht zur öffentlichen Vorführung des Kurzfilms im In- und Ausland, insbesondere auf Filmfestivals, sowie zur beliebig oftmaligen und zeitlich unbeschränkten Sendung in und ausgehend von Österreich und Südtirol eingeräumt.
Dies umfasst insbesondere auch die Rechte an der verwendeten Musik (urheberrechtlich geschützte Komposition, Tonträger).
Der/die Filmemacher/in garantiert, über die genannten Rechte im erforderlichen Umfang voll verfügungsberechtigt zu sein und hält die Wettbewerbsorganisatoren gegenüber allfälligen Ansprüchen Dritter aus einer solchen Nutzung schad- und klaglos.
http://film.orf.at/shortsonscreen/ .