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Niederösterreichische Landeskorrespondenz

KULTUR (2007-2013) - Ausschreibungen für Projekte 2007

Einreichfrist ist der 28. Februar 2007

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des neuen Programms KULTUR (2007 - 2013) die Ausschreibungen 2007 für mehrjährige Kooperationsprojekte, Kooperationsmaßnahmen und literarische Übersetzungen im Amtsblatt C270 veröffentlicht.

Ziele und Prioritäten:
2007 werden entsprechend den Zielsetzungen des neuen Programms Projekte aller kulturellen Sparten unterstützt, wobei ein besondern Akzent auf interdisziplinäre Projekte gelegt wird. Gefördert werden qualitativ hochwertige Projekte, die einen europäischen Mehrwert und Sichtbarkeit aufweisen.

Im Allgemeinen sollen die Projekte die spezifischen Ziele des Programms "grenzüberschreitende Mobilität von Kulturakteuren", "internationale Verbreitung von Kunstwerken" sowie "interkultureller Dialog" reflektieren. Generell wird Projekten, die den Dialog zwischen den Kulturen fördern, indem zumindest ein Teil ihrer Aktivitäten im Jahr 2008, dem europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs, stattfindet, besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform. Das Programm steht sämtlichen kulturellen Akteuren und Sektoren aus dem nicht audiovisuellen Bereich einschließlich kulturellen Unternehmen offen, sofern sie keinen Erwerbszweck verfolgen.
Förderfähig sind Akteure im Kulturbereich mit Sitz in einem der am Programm teilnehmenden Länder:
* den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
* Island, Norwegen und Liechtenstein
* den Kandidatenländern (Türkei, Kroatien, ehem. jugoslawische Republik Mazedonien) und den westlichen Balkanländern vorbehaltlich des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung betreffend die Teilnahme am Programm

Einreichfrist:
Einreichfrist ist der 28. Februar 2007. Die Projekte müssen vor dem 15. November 2007 anlaufen.

Folgende Ausschreibungen wurden veröffentlicht:

1) Kooperationsmaßnahmen

Unterstützt werden kulturelle Kooperationsmaßnahmen spartenbezogener oder spartenübergreifender Art. Vorrang erhalten Projekte, die auf Kreativität und Innovation abzielen und den Weg für eine langfristige Zusammenarbeit bereiten. In Kooperationsmaßnahmen müssen mindestens 3 Kulturakteure aus 3 verschiedenen Teilnehmerländern eingebunden sein. Ihre Laufzeit beträgt max. 24 Monate. Dafür kann ein EU-Zuschuss in Höhe von mind. EUR 50.000,-- und max. EUR 200.000,-- beantragt werden. Dieser Zuschuss darf 50% der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. 2007 steht für rund 120 Projekte ein Budget von 12 Mio EUR zur Verfügung. Es werden max. 5 Kooperationsprojekte unterstützt, die in Drittländern stattfinden.

2) Mehrjährige Kooperationsprojekte

Gefördert werden kulturelle Kooperationsprojekte in der Start- und Aufbauphase oder in der Phase ihrer geographischen Ausdehnung mit dem Ziel, diese auf eine dauerhafte Basis zu stellen. In mehrjährige Kooperationsprojekte müssen mindestens 6 Kulturakteure aus 6 verschiedenen Teilnehmerländern eingebunden sein. Ihre Laufzeit beträgt zwischen 3 und 5 Jahre. Dafür kann ein EU-Zuschuss von max. EUR 500.000,-- pro Jahr beantragt werden. Dieser Zuschuss darf 50% der förderfähigen Gesamtprojektkosten nicht überschreiten. 2007 steht für rund 16 mehrjährige Kooperationsprojekte ein Budget von EUR 15,5 Mio zur Verfügung.

3) Literarische Übersetzungen

Förderfähig sind Übersetzungen literarischer Werke aus einer europäischen Sprache in eine andere sowie Übersetzungen alter Texte des literarischen Kulturguts sowie alter Sprachen. Anträge von Verlegern bzw. Verlagsgruppen müssen die Übersetzung von mindestens 4 und maximal 10 förderfähigen Werken umfassen. Der Zuschuss für Übersetzerhonorare beträgt pro Antrag max. EUR 60.000,--. Der Zuschuss deckt die gesamten Übersetzerkosten, sofern diese Kosten nicht mehr als 50% der Gesamtbetriebskosten ausmachen. 2007 werden etwa 45 literarische Übersetzungsprojekte finanziell unterstützt, für die ein Budget von 1,5 Mio EUR zur Verfügung steht.

Unterlagen:

http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2006:270:SOM:DE:HTML .

Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Formulare werden in Kürze auf folgenden Websites zur Verfügung gestellt:

http://ec.europa.eu/culture/eac/index_en.html .
http://eacea.cec.eu.int/static/index.htm .

Beratung:
Cultural Contact Point Austria: http://www.ccp-austria.at , http://www.ccp-austria.at/ .
Bundeskanzleramt (zeitgenössische Kunst): Mag. Elisabeth Pacher, 01/53115-7692 oder mailto:elisabeth.pacher@bka.gv.at .
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kulturerbe): Dr. Anna Steiner, 01/53120-3630 oder mailto:anna.steiner@bmbwk.gv.at .

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