Das Bundesministerium für Finanzen plant mit der Novelle des Einkommensteuergesetzes eine weitere Verkomplizierung des Steuerverfahrens bei Engagements von ausländischen KünstlerInnen und erweitert die Haftungsgrundlagen für KulturveranstalterInnen.
Anstatt den bereits vorhandenen bürokratischen Dschungel zu durchforsten führt die Behörde eine weitere Möglichkeit bei der Abzugssteuer ein. Derzeit sind KulturveranstalterInnen in Österreich verpflichtet, von nicht in Österreich ansässigen KünstlerInnen die sog. Abzugssteuer einzubehalten und abzuführen.
Dies bedeutet, dass die VeranstalterInnen bei Engagements internationaler KünstlerInnen Steuern in der Höhe von 20% der Honorare und Reise- und Aufenthaltskosten direkt ins Finanzministerium umleiten müssen. Wobei die Besteuerung durch zahlreiche Ausnahmeregelungen und Einschränkungen derart unübersichtlich ist, dass auch von den zuständigen Behörden zu Einzelfällen vorab keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu erhalten sind.
Es handelt sich dabei um eine Auslagerung steuertechnischer Abläufe auf VeranstalterInnen, die für die zumeist ehrenamtlich Arbeitenden Fachwissen erfordert, das aufgrund der Komplexität der Materie und der für die VeranstalterInnen geltenden Haftungsbestimmungen eine gefährliche Gratwanderung darstellt.
Die IG Kultur Österreich fordert daher zumindest für den EU-Raum (hier gibt es seit 2002 ein Amtshilfeverfahren) anstelle der Abzugssteuer eine Informationspflicht gegenüber der Finanzbehörde, die ihrerseits dann für die Einhaltung eventuell entstandener Steuerpflichten zuständig ist.
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