Bühnenstück von Herbert Pauli
Zum Stück:
1596/97 kam es im westlichen Niederösterreich zu einem Aufstand der Bauern und untertänigen Handwerker gegen die geistlichen und weltlichen Grundherrn. Das Ziel der Rebellion war die Wiederherstellung der Verhältnisse, wie sie vor dem Einsetzen der herrschaftlichen Reformen und dem Ausbau des Steuersystems bestanden hatten.
In 15 kurzen Szenen zeigt der Autor den erfolglosen Versuch der Bauern, vom Schlossherrn Wilhelm Seemann von Mangern in St. Peter in der Au ihre alten Rechte wieder zu erhalten. Michael Beer, der Bauernführer, hat nicht nur gegen die Obrigkeit zu kämpfen, sondern muss auch mit Widerstand in den eigenen Reihen fertig werden.
Hintergrund:
Klein-Bruckschwaiger
(Broschüre über den Bauernaufstand)
(Seite 123 ff.)
Kaiser Rudolf II. bewilligt gnädigst den Verkauf von Herrschaft und Schloss St. Peter in der Au an seinen Rat, Anwalt und Verwalter der Landeshauptmannschaft in Österreich ob der Enns, Wilhelm Seemann von Mangern frei, erb- und eignetumlich.
Seine Räte Helmhart Jörger zu Tollet und Hanns Freiherr von Haim zu Reichenstein bestellt er als Kommissäre, die den Urbarsholden der Herrschaft St. Peter in der Au den Gehorsambrief zu verkünden hatten.
Wortlaut dieses Gehorsambriefes (freie Übersetzung):
Empfehlen darauf allen und jeden besonders ernst, und wollen, wenn Ihr durch die von uns ernannten Räte und Kommissarien mit diesem unseren offenen Befehl ersucht werdet, dass Ihr Seemann die übliche Eidpflicht tuet, Ihn und auch seine Erben als Euren rechten Erbherrn anerkennt, ehrt und ihm von jetzt an Renten, Zinsen, Dienst, Robot und Sonstigem gebührenden und schuldigen Gehorsam leistet, soweit sie anderer Landleute Untertanen auch leisten müssen, dass ihr sie rechtzeitig zur üblichen Zeit leistet und gebt und nichts vorenthaltet, so vollzieht ihr unseren Willen und Meinung.
Helmhart Jörger und Hanns von Haim haben diesen Gehorsambrief den Untertanen der Herrschaft St. Peter in der Au mündlich vorgehalten. Dabei sind sie von den Abgesandten des Kaisers erinnert worden, dass die von der kaiserlichen Majestät ertheilte und Confirmierte ordtnung und Instruction (Pantaiding), welche von den Urbarsholden jederzeit für ein Privilegium und Freyheit Gehalten worden ist, durch den Erblichen khauff aufhörn und ungültig seyn.
Großer Rechtsbruch vom deutschen Erbleihrecht zum römischen Eigentumsrecht
Röm. Eigentumsrecht: unterscheidet ein absolutes Obereigentum des Grundherrn am bäuerlichen Leihegut von dem abgeleiteten Untereigentum des Bauern an seinem Hof.
Nach dem römischen Rechtssatz "Kauf bricht Miete" sind alle Leihrechte der Untertanen, ob sie schriftlich in Taidingen oder Abschieden (in St. Peter der Fall) festgelegt oder durch ungeschriebenes Gewohnheitsrecht im alten Herkommen überliefert waren, durch den "erbeigentümlichen Kauf" Seemanns vernichtet worden.
Tragik dabei:
Die Urbarsholden der Herrschaft St. Peter in der Au hatten in ihrer heimischen Rechtsüberlieferung und in ihrem Rechtsbewusstsein (vom deutschen Leihe- und Lehenrecht gebildet, dabei wurde gegen Schutz und Schirm durch die Herrschaft Treu und Gehorsam durch die Holden vertraglich gelobt) in Unkenntnis der neuen Rechtslehren dem Eigentümer ihrer Herrschaft, Wilhelm Seemann von Mangern, mit Mundt und Handt schuldigen Gehorsam an geschworenen Aydts statt angelübt, gehuldigt und versprochen.
Im Unterschied zu ihren Obrigkeiten, die als Landstände dem erblichen Landesherrn erst nach Bestätigung ihrer alten Privilegien und Freiheiten Erbhuldigung zu leisten bereit waren, ist die Huldigung der Holden oder Untertanen zu einer einseitigen Verpflichtung derselben entartet, der keine Verpflichtung des Erbherrn zu Schutz und Schirm und Beachtung der Freiheiten und Rechte seiner Untertanen mehr gegenüberstand.
Zum Autor:
Herbert Pauli
geboren 1952
Volksschullehrer in St. Johann in Engstetten
Anerkennungspreis des Landes NÖ für Literatur 1991
Mitglied im P.E.N.-Club
Mehrere Buchveröffentlichungen
u. a. "Um uralt Recht und Herkommen", Roman über den Bauernaufstand 1596/97 (erscheint in einer Neuauflage im Verlag Denkmayr rechtzeitig zur Theateraufführung)
zuletzt:
"Blüten, Most und Hügelmeer"
(Texte zu einem Bildband mit Fotos von Gerhard Wieser, Gestaltung Martin Hiesberger, 2006)
Mit Super-8 Experimentalfilmen Preise bei internationalen Filmfestivals
Zur Theatergruppe:
Theatergruppe St. Peter / Au
Gegründet: 1985
Mitglieder: 28 Personen
Obmann: Bernhard Jungwirth
Vertreter: Josef Spendlingwimmer
mailto:theater-stpeter@gmx.at .
Treffpunkt: 1x im Monat Stammtisch; verschiedene Treffpunkte
Veranstaltungen:
Theateraufführungen jeweils im Herbst oder Fasching
2002 Viertelfestival in St. Peter/Au "Bogenhofer"
2007 Mitwirkung bei der Eröffnung der NÖ Landesausstellung
Darsteller bei dem Theaterstück Wider die Obrigkeit:
Michael Beer -Josef Ehebruster (Aschbach) / Babara Beer - Sonja Jungwirth / Fr. Beer - Doris Bruckschwaiger / Seemann - Josef Zeitlhofer / Vorsthuber - Josef Spendlingwimmer / Paul Weidinger - Hans Riel (St. Michael) / Toberleitner - Anton Sindhuber / Reiterbichler - Hannes Köck / Brehoffer - Anton Peham (Aschbach) / Nußbaumer - Hans Walterer / Kolnbeck - Franz Sengseis / Melchior Kaiser - Gerhard Dorfer / Pfleger - Rupert Mayrhofer (Aschbach) / Regie - Christa Zoister / Technik - Bernhard Jungwirth
Aufführungen:
4. Mai 2007, 20:00 - Premiere
5. Mai 2007, 20:00 - Theateraufführung
18..Mai 2007, 20:00 - Theateraufführung
19..Mai 2007, 20:00 - Theateraufführung
Vorverkauf: 8 Euro im Café Bittner St. Peter/Au und Volksbank St. Peter/Au
Abendkasse: 10 Euro
Veranstaltungsort:
Im "überschirmten" Schlosshof des Renaissanceschlosses St. Peter in der Au