Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke
Ziele
++ Förderung der transnationalen Verbreitung europäischen audiovisuellen Werke, die von unabhängigen Produktionsunternehmen stammen;
++ Unterstützung der Kooperation zwischen Sendeanstalten einerseits und unabhängigen Vertriebs und Produktionsfirmen anderseits;
Förderfähige Antragsteller
++ Europäische Unternehmen, die mit ihren Tätigkeiten zur Verwirklichung der oben genannten Ziele beitragen, insbesondere unabhängige europäische Produktionsgesellschaften des audiovisuellen Sektors.
++ Die Antragsteller müssen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den EFTA-Länder oder der Schweiz niedergelassen sein;
Mittelausstattung
++ Zuschuss: max. 500.000 EUR pro Werk für Spiel- und Trickfilme; 300.000 EUR pro Werk für Dokumentarfilme;
++ Max. 12,5 % der vom Hersteller vorgelegten anrechenbaren Kosten für einen Spiel- oder Trickfilm, bzw. max. 20 % der anrechenbaren Kosten für einen Dokumentarfilm;
Projektlaufzeit
Max. 30 bzw 42 (für Serien und/oder Trickfilmprojekte) Monate
Einreichfrist
22. Februar 2008 und 13. Juni 2008
Nähere Informationen
http://ec.europa.eu/information_society/media/producer/tv/index_en.htm .
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/c_265/c_26520071107de00150016.pdf .