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Niederösterreichische Landeskorrespondenz

EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"

Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft

Aktuelle Ausschreibungen

Hiermit dürfen wir darauf hinweisen, dass im Rahmen des EU-Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" ab sofort Projektanträge in den Bereichen der Aktion 2 : "Aktive Zivilgesellschaft in Europa" - " Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft" (Maßnahme 3) und der Aktion 4 - "Aktive europäische Erinnerung" eingereicht werden können.

Für Fragen in Zusammenhang mit dem Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" steht Ihnen Frau Dr. Sigrid Olbrich mailto:sigrid.olbrich@bmukk.gv.at , in der Abteilung IV/8 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur gerne zur Verfügung.

Aktion 2 - Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft

Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung konkreter Projekte von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen teilnehmenden Ländern. Die Projekte sollen für Probleme von europäischem Interesse sowie die konkreten Lösungen, die durch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene gefunden werden können, sensibilisieren.

Ein Projekt muss von mindestens zwei Organisationen aus zwei unterschiedlichen teilnehmenden Ländern durchgeführt werden.

Unterstützung wird für folgende Projektarten vergeben:

VERANSTALTUNGSPROJEKTE:

Projekte, bei denen es sich um Konferenzen, Seminare, Kolloquien, Workshops, Debatten, Sitzungen, Studientage, kreative Workshops, Fortbildungsmaßnahmen, soziale und kulturelle Aktivitäten handelt.

PROJEKTE ZUR ERSTELLUNG und UMSETZUNG:

Projekte, die überwiegend auf folgende Aspekte ausgerichtet sind:
Erstellung von Veröffentlichungen, Websites und Fernseh- bzw. Radiosendungen, Ausarbeitung audiovisueller Materialien, Meinungsumfragen, Studien und Analysen, Erstellung von Lehrmaterialien, Anwendung neuer Informationstechnologien

Die Projekte müssen zwischen dem 1. August 2008 und dem 1. Dezember 2008 beginnen und spätestens am 31. Juli 2009 abgeschlossen sein.

Einreichfrist für Projektanträge: 15. Februar 2008!

Nähere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung sind auf der Website der durchführenden Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/action2/measure3/call2008_en.htm , erhältlich.

Aktion 4 - "Aktive europäische Erinnerung"

Die wesentliche Zielsetzung der unterstützten Projekte sollte die Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus sein sowie die Verbesserung des Wissen und des Verständnisses der heutigen und zukünftigen Generationen über die Geschehnisse in dieser Zeit.

Im Rahmen dieser Aktion werden folgende Arten von Projekten unterstützt:

- Projekte zur Erhaltung der Stätten und Mahnmale, die mit Massendeportationen und Massenvernichtungen unter nationalsozialistischer und stalinistischer Herrschaft in Verbindung stehen,

- Unterstützung für Archive, in denen diese Ereignisse dokumentiert sind,

- Projekte zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer sowie an diejenigen, die Menschen vor dem Holocaust gerettet haben;

Die Unterstützung kann in zwei unterschiedlichen Kategorien beantragt werden:

VERANSTALTUNGSPROJEKTE:

Projekte, bei denen es sich um Konferenzen, Seminare, Kolloquien, Workshops, Diskussionen, Sitzungen, Studientage, kreative Workshops, Schulungsaktivitäten, soziale und kulturelle Aktivitäten sowie Konzerte in Sälen handelt.

PRODUKTIONS- UND REALISIERUNGSPROJEKTE:

Projekte, die überwiegend auf folgende Aspekte ausgerichtet sind: Erstellung von Publikationen, Websites, Fernseh- und Radiosendungen, Produktion audio-visueller Materialien, Meinungsumfragen, Studien, Analysen, Erstellung von Lehrmaterialien, Anwendung neuer Informationstechnologien, Vorbereitung von Ausstellungen, Forschungstätigkeiten, Interviews, Einrichtung von Informations- und Dokumentationszentren, Herstellung von Mikrofiches, Digitalisierung von Daten, Produktion von Katalogen, Erarbeitung von Bildungsprogrammen, Multimedia-Präsentationen und Filme, Instandsetzung von Baracken, Renovierung von Museumsräumen, Herstellung von Gedenktafeln, Einrichtung von Datenbanken, Bildung von Studienreisen usw.

Förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die auch juristische Personen sind.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 31. Dezember 2008 beginnen und spätestens am 30. September 2009 abgeschlossen sein.

Einreichfrist für Projektanträge: 30. April 2008.

Nähere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung sind auf der Website der durchführenden Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/action4/funding_en.htm , erhältlich.

Dr. Sigrid Olbrich
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung IV/8: EU-Kulturangelegenheiten, Minoritenplatz 3, 1014 Wien, Tel: 0043 1 531 15, 7695, Fax: 0043 1 531 15 - 7694, mailto:sigrid.olbrich@bmukk.gv.at .

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