Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • ALLE NEWSLETTER-BEITRÄGE
  • NEWSLETTER BESTELLEN
Hauptmenü:
  • ALLE NEWSLETTER-BEITRÄGE
  • NEWSLETTER BESTELLEN

Hauptmenü ein-/ausblenden
Inhalt:
Niederösterreichische Landeskorrespondenz

Ausschreibung Kulturpreise des Landes Niederösterreich 2008

Die Einreichfrist ist vom 18. April - 16. Mai 2008

Niederösterreichische Kunst- und Wissenschaftspreise

erstens: Sparten
Es werden Kunst- und Wissenschaftspreise in folgenden Sparten vergeben:
# Architektur # Bildende Kunst # Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen # Literatur # Medienkunst (Künstlerische Fotografie) # Musik # Präsentation und Vermittlung zeitgenössischer bildender Kunst (Non-Profit Galerien) - Sonderpreis 2008 # Wissenschaft
Auf diesen Gebieten sind vorgesehen: Je ein Würdigungspreis in der Höhe von je Euro 11.000,--, (in der Sparte Wissenschaft werden zwei Würdigungspreise in der Höhe von je Euro 11.000,-- vergeben) sowie je zwei Anerkennungspreise in der Höhe von je Euro 4.000,-- (in der Sparte Wissenschaft werden vier Anerkennungspreise in der Höhe von je Euro 4.000,-- vergeben).

zweitens: Definition der einzelnen Preise
Der Würdigungspreis dient der Würdigung des vorliegenden Gesamtwerks einer Künstlerin, eines Künstlers, einer Wissenschafterin, eines Wissenschafters, einer oder eines Auszuzeichnenden oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.
Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, einer oder eines Auszuzeichnenden oder einer Personengruppe, die bereits mit ihrem Schaffen fachliche Anerkennung gefunden haben.

drittens: Zuerkennung
Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich 2008 werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt.

viertens: Allgemeine Voraussetzung für die Zuerkennung eines Preises
Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 151/2004), bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich oder das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt. Wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen und wissenschaftlichen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient. Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage nachfolgend genannter Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise. Für die Beurteilung und den Vorschlag zur Vergabe der Anerkennungspreise werden jedoch von den Fachbeiräten schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet. Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstlerinnen, Künstler, Wissenschafterinnen, Wissenschafter oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen für einen Preis vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.

fünftens: Urheberrechte
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Schöpferinnen und Schöpfer der eingereichten oder dokumentierten Werke und damit Urheberinnen und Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes BGBl. Nr. 111/1936, in der derzeit geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren.

sechstens: Einreichung

Einreichfrist: 18. April bis 16. Mai 2008, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg (Datum des Poststempels).
Einreichort: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Kultur und Wissenschaft, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, 2. Stock, Zimmer 2.213 (Haus 2).

Einreichungsvermerk: Das den eingereichten Unterlagen, Werken oder Werkdokumentationen beizulegende Begleitschreiben ist durch die Aufschrift "Kulturpreise des Landes Niederösterreich, Kunst- und Wissenschaftspreise 2008" und mit dem Hinweis auf die eingereichte Sparte zu kennzeichnen.

Gestaltung des Begleitschreibens:
# Vor- und Zuname oder Bezeichnung der Personengruppe
# Berufsbezeichnung(en)
# Anschrift (Hauptwohnsitz) der Preisbewerberin, des Preisbewerbers oder der Preiswerber sowie
# Lebensläufe oder andere Unterlagen, die insbesondere den künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Werdegang ersichtlich machen sollen (siehe auch einzureichende, spezielle Bewerbungsunterlagen und -bedingungen pro Sparte). Diese Unterlagen sind in sechsfacher Ausfertigung (für jedes Mitglied des Fachbeirats eine Ausfertigung) vorzulegen. Über eingereichte Werke ist eine eigene Liste beizulegen, in der Anzahl und Art der Einreichungen angeführt sind.
# Email-Adresse und Kontodaten

Einreichung unter einem Kennwort:
Die Einreichung kann auch unter einem Kennwort erfolgen und wird dann dem Fachbeirat anonym zur Beurteilung vorgelegt. In diesem Fall ist dem abgegebenen Werk ein mit einem Kennwort versehener, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der Vor- und Zuname oder Bezeichnung der Personengruppe, Berufsbezeichnung(en), Anschrift (Hauptwohnsitz) und Konto daten der Preisbewerberin, des Preisbewerbers oder der Preiswerber sowie einen Lebenslauf, der insbesondere den künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Werdegang ersichtlich machen soll, enthält.

Einzureichende, spezielle Bewerbungsunterlagen und -bedingungen pro Sparte:
Eingereichte oder dokumentierte Werke sollen frühestens im Jahr 2003 publiziert worden bzw. entstanden sein.

Architektur
Der Preis wird für Bauwerke zuerkannt, die in Erfüllung der gestellten Aufgabe und unter Bedachtnahme auf ihre Umgebung eine herausragende Leistung darstellen. Sie müssen den Forderungen nach hohem architektonisch-künstlerischen Wert und einem spannungsvollen Verhältnis von Funktion und Form und nach sorgfältiger technischer Durchbildung entsprechen. Die Auszeichnung kann sowohl für die Planung als auch die Realisierung von Neubauten oder Zu- und Umbauten aller Sparten (Industrie-, Gewerbe-, Ingenieurbau, öffentliche Bauten, landwirtschaftliche Bauten, Wohnbauten, sonstige Bauten) verliehen werden. Bewerben können sich Architekten, Architektengemeinschaften und konzessionierte Baugewerbetreibende gemäß Punkt vier dieser Ausschreibung.
Anzuführen und einzureichen sind:
# Name und Anschrift der Architekten bzw. Baugewerbetreibenden
# Name und Anschrift des Bauherrn und des derzeitigen Eigentümers
# Anschrift des Gebäudes
# Ausführliche Beschreibung der Aufgabenstellung, des Entwurfgedankens, der baulichen Gestaltung sowie der Funktion des Gebäudes und seines Bezugs zum städtebaulichen Umfeld
# Projektdaten (Planungs- und Bauzeit, Fertigstellungstermin, Flächen und Kubaturen, beteiligte Fachplaner und Firmen, etc.)
# Dokumentation in Plan- und Bildform auf ein bis zwei Tafeln, 70 x 100 cm (Einzelstücke von Plänen werden nicht angenommen), zusätzlich sollen als ergänzende Dokumentation Videokassetten oder digitale Datenträger, ein Modell im Ausmaß von 1:500 oder ein Arbeitsmodell 1:100 eingereicht werden.

Bildende Kunst
Einzureichen sind - in sechsfacher Ausfertigung - eine ausführliche Biografie mit Hinweis auf die künstlerische Ausbildung und bisherige Ausstellungsaktivitäten, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeit (gutes Bildmaterial wie z. B. Fotos, Technik/Medium, Format und Entstehungsjahr) sowie - falls vorhanden - Publikationen zum Werk (z. B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Aus Platz- und Sicherheitsgründen ist von der Einreichung von Originalwerken abzusehen.

Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen
Es können maximal zwei Einzelwerke eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf der Arbeit für Museen und/oder auf einem zukunftsweisenden innovativen Zugang und/oder auf Vernetzungstätigkeit liegt. Einzureichen ist in schriftlicher Form mit einem Manuskript oder einer gedruckten Publikation, allenfalls unter Beigabe von Fotos, einer CD oder eines anderen gängigen Speichermediums.

Literatur
Einzureichen sind veröffentlichte literarische Werke ohne Gattungsbeschränkung (Prosa, Lyrik, Drama) in sechsfacher Ausfertigung. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc.) ist erwünscht.

Medienkunst (Künstlerische Fotografie)
Einzureichen sind eine ausführliche Biografie mit Hinweis auf die künstlerische Ausbildung und bisherige Ausstellungsaktivi täten (in sechsfacher Ausfertigung), eine Dokumentation der aktuellen fotokünstlerischen Arbeit (gutes Bildmaterial
und schriftliche Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie - falls vorhanden - Publikationen zum Werk. Bitte keine Originalwerke!

Musik
Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerisch tätigen Personen aller Berufsgruppen. Eingereicht werden können Kompositionen aller Art als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken). Liederkompositionen sind in Form geschlossener Zyklen von mindestens fünf Liedern einzureichen. Für die Beurteilung künstlerischer Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die Interpretation als Musikerin oder Musiker, Sängerin oder Sänger oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von CDs, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.

Präsentation und Vermittlung zeitgenössischer bildender Kunst (Non-Profit Galerien) - Sonderpreis 2008
Die Ausschreibung richtet sich an niederösterreichische Non-Profit Galerien, deren zumeist auf ehrenamtlichem Engagement basierende Tätigkeit im Bereich der Präsentation und Vermittlung zeitgenössischer bildender Kunst mit diesem Preis gewürdigt werden soll. Unter Non-Profit Galerien sind öffentlich und unentgeltlich zugängliche, ganzjährig bzw. regelmäßig bespielte Ausstellungsräume zu verstehen, deren Leitung jeweils einem (Kunst-) Verein obliegt und die aufgrund ihres anspruchsvollen, hinsichtlich des aktuellen Kunstschaffens richtungweisenden Programms sowohl regionale als auch überregionale Anerkennung gefunden haben. Einzureichen sind Ausstellungsprogramme, Presseberichte oder sonstiges Dokumentationsmaterial.

Wissenschaft
Wissenschaftliche Arbeiten aller Art in Manuskript- oder Buchform: Jede Bewerberin und jeder Bewerber sollte jedoch nur je ein Werk einreichen. Ein Würdigungspreis und zwei Anerkennungs preise werden im Bereich Geisteswissenschaften vergeben. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial (z. B. Publikationslisten, Forschungsberichte...), das Einblick in ein erweitertes Spektrum des wissenschaftlichen Schaffens bietet, ist erwünscht.

siebtens: Überreichung der Kulturpreise
Die Überreichung der Würdigungs- und Anerkennungspreise 2008 erfolgt im Rahmen zweier Festakte im Herbst 2008 im Festspielhaus St. Pölten (Kunstbereiche) bzw. an der Donau Universität Krems (Wissenschaft, Erwachsenenbildung).

achtens: Ausstellung und Abholung eingereichter Werke
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Ausschreibung wird der Zeitpunkt der Abholung eventuell eingereichter Werke schriftlich mitgeteilt werden. Nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung sind die Werke binnen vier Wochen abzuholen. Manuskripte werden auf dem Postweg zurückgestellt. Eine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Werke wird nicht übernommen. Arbeiten, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Überreichung der Kulturpreise behoben werden bzw. unzustellbar sind, gehen in das Eigentum des Landes Niederösterreich über. Eine allfällige Ausstellung der preisgekrönten Werke erfolgt auf Risiko des Einreichenden.

Aussender:
Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Kultur und Wissenschaft, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Tel 02742/9005 13113 oder 13115 DW, Te 02742/9005 13124 DW, Fax 02742/9005 13029, mailto:kulturpreis@noel.gv.at .

Weitere Beiträge von diesem Tag Alle Newsletter-Beiträge anzeigen

Startseite

Kulturvernetzung NÖ auf Instagram
Kulturvernetzung NÖ auf Facebook
Kulturvernetzung - Kultur.Region.Niederösterreich
Projekte der Kulturvernetzung Niederösterreich
  • Viertelfestival
  • Tage der offenen Ateliers
  • Come In! Galerie
  • Come On! - Fördermöglichkeiten für Jugendkultur in Niederösterreich
  • klimaschonend Kultur veranstalten
  • „Artist in Residence“ im Bereich Literatur in Waidhofen/Ybbs
  • Pop-up-Galerien
  • KunstStoff - das Magazin der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH
Gefördert von
Presseservice
  • Presseaussendungen
  • Pressefotos
Orientierung
  • Übersicht
  • Suche
  • Hilfe
Impressum
  • Datenschutzerklärung
Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH 2026
Seitenanfang
nach oben springen