Einreichfrist: 14. April - 15. Mai 2009
erstens: Sparten
Es werden Kunst- und Wissenschaftspreise in folgenden Sparten vergeben:
# Darstellende Kunst # Bildende Kunst # Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen # Literatur # Medienkunst (Sparte Künstlerisches Video, Kunst im elektronischen Raum und die Grenzen von Fachdisziplinen überschreitende Kunst) # Musik # Grafikdesign ? Sonderpreis 2009 # Wissenschaft
Auf diesen Gebieten sind vorgesehen: Je ein Würdigungspreis in der Höhe von je ? 11.000,--, (in der Sparte Wissenschaft werden zwei Würdigungspreise in der Höhe von je ? 11.000,-- vergeben) sowie je zwei Anerkennungspreise in der Höhe von je ? 4.000,-- (in der Sparte Wissenschaft werden vier Anerkennungspreise in der Höhe von je ? 4.000,-- vergeben).
zweitens: Definition der einzelnen Preise
Der Würdigungspreis dient der Würdigung des vorliegenden Gesamtwerks einer Künstlerin, eines Künstlers, einer Wissenschafterin, eines Wissenschafters, einer oder eines Auszuzeichnenden oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.
Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, einer oder eines Auszuzeichnenden oder einer Personengruppe die bereits mit ihrem Schaffen fachliche Anerkennung gefunden haben.
drittens: Zuerkennung
Die Kulturpreise 2009 werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt.
viertens: Allgemeine Voraussetzung für die Zuerkennung eines Preises
Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 151/2004), bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich oder das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt. Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen und wissenschaftlichen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient.
Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage nachfolgend genannter Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise. Für die Beurteilung und den Vorschlag zur Vergabe der Anerkennungspreise werden jedoch von den Fachbeiräten schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet. Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstlerinnen, Künstler, Wissenschafterinnen, Wissenschafter oder weiteren Auszuzeichnenden oder Personengruppen für einen Preis vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.
fünftens: Urheberrechte
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Schöpferinnen und Schöpfer der eingereichten oder dokumentierten Werke und damit Urheberinnen und Urheber im Sinne des § 10 Abs.1 des Urheberrechtsgesetzes BGBl.Nr.111/1936, in der derzeit geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren.
sechstens: Einreichung
Einreichfrist: 14. April bis 15. Mai 2009, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg (Datum des Poststempels).
Einreichort: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Kultur und Wissenschaft, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, 2. Stock, Zimmer 2.213 (Haus 2).
Einreichungsvermerk: Das den eingereichten Unterlagen, Werken oder Werkdokumentationen beizulegende Begleitschreiben ist durch die Aufschrift ?Kulturpreise des Landes Niederösterreich, Kunst- und Wissenschaftspreise 2009? und mit dem Hinweis auf die eingereichte Sparte zu kennzeichnen.
Gestaltung des Begleitschreibens
# Vor- und Zuname oder Bezeichnung der Personengruppe, # Berufsbezeichnung(en) # Anschrift (Hauptwohnsitz) der Preisbewerberin, des Preisbewerbers oder der Preiswerber sowie # Lebensläufe und andere Unterlagen, die insbesondere den künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Werdegang ersichtlich machen sollen (siehe auch einzureichende, spezielle Bewerbungsunterlagen und -bedingungen pro Sparte), diese Unterlagen sind in sechsfacher Ausfertigung (für jedes Mitglied des Fachbeirates eine Ausfertigung) vorzulegen. Über eingereichte Werke ist eine eigene Liste beizulegen, in der Anzahl und Art der Einreichungen angeführt sind. # Email-Adresse und Kontodaten
Einreichung unter einem Kennwort
Die Einreichung kann auch unter einem Kennwort erfolgen und wird dann dem Fachbeirat anonym zur Beurteilung vorgelegt. In diesem Fall ist dem abgegebenen Werk ein mit einem Kennwort versehener, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der Vor- und Zuname oder Bezeichnung der Personengruppe, Berufsbezeichnung(en), Anschrift (Hauptwohnsitz) und Kontodaten der Preisbewerberin, des Preisbewerbers oder der Preiswerber sowie einen Lebenslauf, der insbesondere den künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Werdegang ersichtlich machen soll, enthält.
Einzureichende, spezielle Bewerbungsunterlagen und ?bedingungen pro Sparte (zusätzlich zum Begleitschreiben)
Eingereichte oder dokumentierte Werke sollen frühestens im Jahre 2004 publiziert worden bzw. entstanden sein.
Darstellende Kunst
Bewerben können sich alle im Bereich Darstellende Kunst künstlerisch tätigen Personen aller Berufsgruppen. Für die Beurteilung künstlerischer Einzelleistungen im Bereich der Darstellenden Kunst, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von Videos, Fotos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Bildende Kunst
Einzureichen sind ? in sechsfacher Ausfertigung ? eine ausführliche Biografie mit Hinweis auf die künstlerische Ausbildung und bisherige Ausstellungsaktivitäten, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeit (gutes Bildmaterial wie z. B. Fotos, Technik/Medium, Format und Entstehungsjahr) sowie ? falls vorhanden ? Publikationen zum Werk (z. B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Aus Platz- und Sicherheitsgründen ist von der Einreichung von Originalwerken abzusehen.
Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen
Es können maximal zwei Einzelwerke eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf der Arbeit für Museen und/oder auf einem zukunftsweisenden innovativen Zugang und/oder auf Vernetzungstätigkeit liegt. Einzureichen ist in schriftlicher Form mit einem Manuskript oder einer gedruckten Publikation, allenfalls unter Beigabe von Fotos, einer CD oder eines anderen gängigen Speichermediums.
Literatur
Veröffentlichte literarische Werke ohne Gattungsbeschränkung (Prosa, Lyrik, Drama) in sechsfacher Ausfertigung. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc. ist erwünscht.
Medienkunst (Sparte Künstlerisches Video, Kunst im elektronischen Raum und die Grenzen von Fachdisziplinen überschreitende Kunst)
Es können maximal zwei Einzelwerke aus dem Bereich der Videokunst oder der digitalen und spartenübergreifenden Medienkunst eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf der visuellen Gestaltung liegt. Einzureichen sind die Arbeiten auf Datenträgern, die zur Wiedergabe auf handelsüblichen, digitalen oder analogen, Geräten geeignet sind (CD, DVD, VHS). Digitale Datenträger müssen mit Windows ausgestatteten PC-Geräten kompatibel sein. Zumindest eines der Werke muss in den letzten zwei Jahren entstanden sein. Es wird empfohlen, bei umfangreichen Installationen oder Arbeiten aus dem Bereich der Computer- und Netzkunst zusätzlich schriftliche Unterlagen (z. B. Konzepte, Bild dokumentationen) beizulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, welches über die definierten Anforderungen hinausgeht und Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Musik
Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerisch tätigen Personen aller Berufsgruppen. Eingereicht werden können Kompositionen aller Art als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken). Liederkompositionen sind in Form geschlossener Zyklen von mindestens fünf Liedern einzureichen. Für die Beurteilung künstlerischer Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die Interpretation als Musikerin oder Musiker, Sängerin oder Sänger oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von CDs, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Grafikdesign ? Sonderpreis 2009
Es soll eine Mappe im Format von höchstens A3 oder CD oder DVD mit einem Gesamtüberblick über die Produktion im Bereich Grafikdesign eingereicht werden. Die einzureichenden Arbeiten können aus den Bereichen Buchdesign, Webdesign, Brand Design, Corporate Design oder anderen Grafikdesignbereichen sein. Eine Einreichung bereichsübergreifender Arbeiten ist ebenfalls möglich. Einzureichen sind die Arbeiten auf Datenträgern, die zur Wiedergabe auf handelsüblichen, digitalen oder analogen, Geräten geeignet sind (CD, DVD, VHS). Digitale Datenträger müssen mit Windows ausgestatteten PC-Geräten kompatibel sein. Besondere Berücksichtigung finden Grafikdesignarbeiten, die im kulturellen Kontext entstanden sind (z. B. Grafikdesign im Bereich Literatur, für Kulturbetriebe, im Zuge von Kunstproduktionen, etc.). Zumindest eines der Werke muss in den letzten zwei Jahren entstanden sein. Es wird empfohlen, bei umfangreichen Installationen oder Arbeiten aus dem Bereich der Computer- und Netzkunst zusätzlich schriftliche Unterlagen (z. B. Konzepte, Bild dokumentationen) beizulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, welches über die definierten grundsätzlichen Anforderungen hinausgeht und Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Wissenschaft
Wissenschaftliche Arbeiten aller Art in Manuskript- oder Buchform: Jede Bewerberin und jeder Bewerber sollte jedoch nur je ein Werk einreichen. Ein Würdigungspreis und zwei Anerkennungspreise werden im Bereich Geisteswissenschaften vergeben. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial (z. B. Publikationslisten, Forschungsberichte, ?) das Einblick in ein erweitertes Spektrum des wissenschaftlichen Schaffens bietet, ist erwünscht.
siebtens: Überreichung der Kulturpreise
Die Überreichung der Würdigungs- und Anerkennungspreise 2009 erfolgt im Rahmen zweier Festakte im Herbst 2009 im Festspielhaus St. Pölten (Kunstbereiche) bzw. an der Donau-Universität Krems (Wissenschaft, Erwachsenbildung).
achtens: Ausstellung und Abholung eingereichter Werke
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Ausschreibung wird der Zeitpunkt der Abholung eventuell eingereichter Werke schriftlich mitgeteilt. Nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung sind die Werke binnen vier Wochen abzuholen. Manuskripte werden auf dem Postweg zurückgestellt. Eine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Werke wird nicht übernommen. Arbeiten, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Überreichung der Kulturpreise behoben werden bzw. unzustellbar sind, gehen in das Eigentum des Landes Niederösterreich über. Eine allfällige Ausstellung der preisgekrönten Werke erfolgt auf Risiko des Einreichenden.
Aussender: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Kultur und Wissenschaft, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Tel 02742/9005 13113 oder 13115 DW, Tel 02742/9005 13446 DW, Fax 02742/9005 13029, kulturpreis@noel.gv.at