Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kultur und Wissenschaft schreibt 2009 auf Grundlage des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 eine Sonderförderung ?Sommerkino NÖ? aus, deren Dotierung sich auf ? 100.000,-- beläuft.
Ab sofort können bis spätestens 7. Mai 2009 Konzepte bzw. Programme zur Präsentation europäischer Filme und österreichischer Filme im Speziellen (siehe Punkt I.3.) eingereicht werden:
I. Vorraussetzungen und Hinweise:
1. Gültigkeitszeitraum zur Durchführung: 24. Juni bis 12. September 2009.
2. Programm:
Europäische Filme sollen einen überwiegenden Teil des Gesamtprogramms ausmachen, wobei hier die Schwerpunkte den jeweiligen Veranstaltern überlassen werden (Spielfilme, Dokumentarfilme, Länderschwerpunkte, länderübergreifende Koproduktionen, begleitende Rahmenveranstaltungen etc.)
3. Programmfenster DIAGONALE:
Barbara Pichler, die Festivalleiterin der ?Diagonale - Festival des österreichischen Films? hat eine Auswahl an Filmen zur Programmierung mindestens eines Films im Rahmen des Sommerkino NÖ 2009 (dieser bzw. diese sind gem. Punkt I.2. beim Anteil der europäischen Filme anrechenbar) zur Verfügung gestellt, die im Wesentlichen Empfehlungen für die PreisträgerInnenfilme der Diagonale sowie eine Auswahl an Kurzfilmen bzw. Kurzfilmreihen beinhaltet.
Weiters wird allen Veranstaltern eine kostenlose Beratung zur Programmierung österreichischer Filme, sowie eine Sichtungsmöglichkeit im Diagonale Büro, Kontakte zu FilmemacherInnen, Produktionsfirmen und Verleihen (z. Bsp. für Pressematerialien zu den Filmen, etc.) angeboten.
DIAGONALE 09, Festival des österreichischen Films, Festivalleiterin Barbara Pichler, Geschäftsführer Oliver Testor; Kontakt: Büroleitung Eva Jungmeier, Rauhensteingasse 5/5, 1010 Wien, Tel 01/ 595 45 56, wien@diagonale.at, www.diagonale.at
4. Die Ausschreibung richtet sich an juristische Personen des privaten (z.B. Vereine) und öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden), die steuerrechtlich als gemeinnützig eingestuft sind.
5. Einreichunterlagen:
Folgende Unterlagen sind zur Einreichung bis spätestens 7. Mai 2009 vorzulegen:
++ Ansuchen um Finanzierungsbeitrag (downloaden auf www.noel.gv.at)
++ Detailliertes Film- bzw. Begleitprogramm, wenn der geplante Durchführungszeitraum in den Juni bzw. Juli 2009 fällt [wenn der geplante Durchführungszeitraum in den August/September fällt, hat die detaillierte Filmliste bis spätestens 30. Juni 2009 zu erfolgen, alle anderen Unterlagen bis 7. Mai]
++ Kostenkalkulation mit detaillierten Unterlagen
++ ?Finanzierungsplan, in dem auch Eigenmittel und -leistungen sowie andere Finanzierungsbeiträge und Einkommen aus Gastronomie ausgewiesen sind.
Beachten Sie, dass das Ansuchen, die Kalkulation sowie der Finanzierungsplan von einem vertretungsbefugten Fördernehmer unterzeichnet sein müssen.
6. Technik: 35mm Vorführtechnik garantiert perfekte Kinoqualität und wird standardmäßig national u. international im Kino und vor allem Open Air verwendet.
Auf Beamertechnik sollte generell im Open Air Bereich derzeit noch verzichtet werden, da die Projektionsqualität eine bedingte ist. Mindeststandard wären Beamer mit 10.000 (!) ancilumen Lichtleistung.
7. Einverständniserklärung:
Der Fördernehmer erklärt sich mit Abgabe der Einreichunterlagen einverstanden, im Rahmen der Veröffentlichung genannt zu werden, und ausreichende Unterlagen wie druckfähige Bilder und Informationen der Abt. Kultur und Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Weiters verpflichtet er sich, die von ihm betriebene Website übersichtlich, informativ und aktuell zu gestalten.
II. Geplante Werbemaßnahmen des Landes:
++ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landes, Inserate etc.
++ Weiterführung der 2008 eingeführten Website (www.sommerkinoe.at) sowie die Verlinkung zu Terminen und Veranstaltern.
++ Publikation eines Folders (Erscheinungstermin Ende Mai 2009), in dem alle Veranstalter porträtiert werden, die den Ausschreibungskriterien entsprechen. Der Folder wird in ganz NÖ und teilweise in Wien und Oberösterreich aufgelegt werden.
Die Förderanträge sind per Post oder Fax zu richten an:
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Kultur und Wissenschaft, Mag. Angelika Wild
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Fax 02742/9005 ? 13029, Tel 02742/9005 DW 13110, E-mail: noe-kinokultur@noel.gv.at
Im Vorfeld der Einreichung des Förderantrages kann selbstverständlich ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden.
Aussender: Anita Diewald, anita.diewald@noel.gv.at , NÖ Landesregierung, Abteilung Kultur und Wissenschaft, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Tel 02742/9005-13114, Fax 02742/9005-13029, www.noel.gv.at