Zielgruppe
Öffentliche oder private Einrichtungen mit Rechtsstatus, die hauptsächlich im Bereich Kultur und Kreativität tätig sind und ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben; Förderfähige Länder: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), Bewerberländer (Kroatien, Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und Serbien.
Kurzbeschreibung
Programm zum Ausbau der Kooperationstätigkeiten zwischen Kulturakteuren in den förderfähigen Ländern: Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen im Kultursektor, grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und künstlicherischen Werken und Förderung des interkulturellen Dialogs.
Was und wie wird gefördert?
1. Unterstützung kultureller Projekte
a) Mehrjährige Kooperationsprojekte
Förderung mehrjähriger, grenzübergreifender kultureller Beziehungen von mind. 6 Kulturakteuren aus 6 verschiedenen förderfähigen Ländern; Dauer: 3 - 5 Jahre, Förderung: mind. Euro 200.000 - max. Euro 500.000, EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten, Einreichfrist: 1. Oktober 2009
b) Kooperationsprojekte
Förderung grenzübergreifender kultureller Beziehungen von mind. 3 Kulturakteuren aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern; Dauer: max. 2 Jahre, Förderung: mind. Euro 50.000 - max. Euro 200.000, EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten, Einreichfrist: 1. Oktober 2009
c) Literartische Übersetzungsprojekte
Übersetzungen und Veröffentlichungen von beletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprache; Dauer: max. 2 Jahre, Förderung: mind. Euro 2.000 - max. Euro 60.000, EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten, Einreichfrist: 1. Februar 2010
d) Projekte der Zusammenarbeit mit Drittländern
Kulturaustausch zwischen am Programm teilnehmenden Ländern und Drittländern die mit der EU Assoziations- oder Kooperationsabkommen abgeschlossen haben; jedes Jahr werden ein oder mehrere Länder für das betreffende Jahr ausgewählt; Förderung: min. Euro 50.000 bis max. Euro 200.000, EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten, Einreichfrist: 1. Mai 2010
2. Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
Zielgruppe: Einrichtungen, die das Gefühl einer gemeinsamen kulturellen Erfahrung mit einer wahrhaft europäischen Dimension vermitteln
Förderung: Zuschuss zu Betriebskosten, Kategorien: Botschafter, Netzwerke der Interessensvertreter, Festivals, Politikunterstützungsstrukturen für die Kulturagenda (Plattformen für strukturierte Dialoge und Politikanalysegruppen). EU-Kofinanzierung: max 80% der förderfähigen Gesamkosten (je nach Kategorie verschieden), Einreichfrist: 1. November 2009
Kontaktstelle: Cultural Contact Point Austria, Wien, Mag. Elisabeth Pacher, Tel 01/53 115 7692, Email: elisabeth.pacher@bka.gv.at . Nähere Informationen:
www.ccp-austria.at/view.php?cid=14 , http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/about_culture_de.php
Programmleitfaden: http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/documents/2009/culture_programme_guide_2009_de.pdf , Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:151:0025:0029:DE:PDF
Aussender: Mag. (FH) Sandra STEINHAUER, Verbindungsbüro des Amtes der NÖ Landesregierung, 20-22 Rue du Commerce, 6. Stock, B-1000 Brüssel