Zielgruppe
Öffentliche oder private Einrichtungen mit Rechtsstatus, die hauptsächlich im Bereich Kultur und Kreativität tätig sind und ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben; Förderfähige Länder: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), Bewerberländer (Kroatien, Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und Serbien;
Kurzbeschreibung
Programm zum Ausbau der Kooperationstätigkeiten zwischen Kulturakteuren in den förderfähigen Ländern: Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen im Kultursektor, grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Förderung des interkulturellen Dialogs;
Was und wie wird gefördert?
1. Unterstützung kultureller Projekte
a) Mehrjährige Kooperationsprojekte
Förderung mehrjähriger, grenzübergreifender kultureller Beziehungen von mind. 6 Kulturakteuren aus 6 verschiedenen förderfähigen Ländern; Dauer: 3 - 5 Jahre; Förderung: mind. EUR 200.000 - max. EUR 500.000; EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten. Einreichfrist: 1. Oktober 2009
b) Kooperationsprojekte
Förderung grenzübergreifender kultureller Beziehungen von mind. 3 Kulturakteuren aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern; Dauer: max. 2 Jahre; Förderung: mind. EUR 50.000 - max. EUR 200.000; EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten; Einreichfrist: 1. Oktober 2009
c) Literartische Übersetzungsprojekte
Übersetzungen und Veröffentlichungen von beletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprache; Dauer: max. 2 Jahre; Förderung: mind. EUR 2.000 - max. EUR 60.000; EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten; Einreichfrist: 1. Februar 2010
d) Projekte der Zusammenarbeit mit Drittländern
Kulturaustausch zwischen am Programm teilnehmenden Ländern und Drittländern die mit der EU Assoziations- oder Kooperationsabkommen abgeschlossen haben; jedes Jahr werden ein oder mehrere Länder für das betreffende Jahr ausgewählt; Förderung: min. EUR 50.000 bis max. EUR 200.000; EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten; Einreichfrist: 1. Mai 2010
2. Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
Zielgruppe: Einrichtungen, die das Gefühl einer gemeinsamen kulturellen Erfahrung mit einer wahrhaft europäischen Dimension vermitteln; Förderung: Zuschuss zu Betriebskosten
Kategorien: ++ Botschafter ++ Netzwerke der Interessensvertreter ++ Festivals ++ Politikunterstützungsstrukturen für die Kulturagenda (Plattformen für strukturierte Dialoge und Politikanalysegruppen)
EU-Kofinanzierung: max 80% der förderfähigen Gesamtkosten (je nach Kategorie verschieden)
Einreichfrist: 1. November 2009
Kontaktstelle: Cultural Contact Point Austria, Wien, Mag. Elisabeth Pacher, Tel 01/53 115 7692, elisabeth.pacher@bka.gv.at
Nähere Informationen:
www.ccp-austria.at/view.php?cid=14
http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/about_culture_de.php
Programmleitfaden:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/documents/2009/culture_programme_guide_2009_de.pdf
Dient zur Information.
Aussender: Mag. (FH) Sandra Steinhauer, Verbindungsbüro des Amtes der Niederösterr. Landesregierung (NÖVBB), 20-22, Rue du Commerce, 6. Stock, B-1000 Brüssel, Tel +32 2 549 06 64, GSM +32 484 201 937, Fax +32 2 502 60 09