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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

EU-Förderung Kultur - Aufforderung zur Einreichung

Diverse Einreichfristen ab 1. Oktober 2009

Zielgruppe
Öffentliche oder private Einrichtungen mit Rechtsstatus, die hauptsächlich im Bereich Kultur und Kreativität tätig sind und ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben; Förderfähige Länder: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), Bewerberländer (Kroatien, Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und Serbien;

Kurzbeschreibung
Programm zum Ausbau der Kooperationstätigkeiten zwischen Kulturakteuren in den förderfähigen Ländern: Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen im Kultursektor, grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Förderung des interkulturellen Dialogs;

Was und wie wird gefördert?

1. Unterstützung kultureller Projekte
a) Mehrjährige Kooperationsprojekte
Förderung mehrjähriger, grenzübergreifender kultureller Beziehungen von mind. 6 Kulturakteuren aus 6 verschiedenen förderfähigen Ländern; Dauer: 3 - 5 Jahre; Förderung: mind. EUR 200.000 - max. EUR 500.000; EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten. Einreichfrist: 1. Oktober 2009

b) Kooperationsprojekte
Förderung grenzübergreifender kultureller Beziehungen von mind. 3 Kulturakteuren aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern; Dauer: max. 2 Jahre; Förderung: mind. EUR 50.000 - max. EUR 200.000; EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten; Einreichfrist: 1. Oktober 2009

c) Literartische Übersetzungsprojekte
Übersetzungen und Veröffentlichungen von beletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprache; Dauer: max. 2 Jahre; Förderung: mind. EUR 2.000 - max. EUR 60.000; EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten; Einreichfrist: 1. Februar 2010

d) Projekte der Zusammenarbeit mit Drittländern
Kulturaustausch zwischen am Programm teilnehmenden Ländern und Drittländern die mit der EU Assoziations- oder Kooperationsabkommen abgeschlossen haben; jedes Jahr werden ein oder mehrere Länder für das betreffende Jahr ausgewählt; Förderung: min. EUR 50.000 bis max. EUR 200.000; EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten; Einreichfrist: 1. Mai 2010


2. Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
Zielgruppe: Einrichtungen, die das Gefühl einer gemeinsamen kulturellen Erfahrung mit einer wahrhaft europäischen Dimension vermitteln; Förderung: Zuschuss zu Betriebskosten
Kategorien: ++ Botschafter ++ Netzwerke der Interessensvertreter ++ Festivals ++ Politikunterstützungsstrukturen für die Kulturagenda (Plattformen für strukturierte Dialoge und Politikanalysegruppen)
EU-Kofinanzierung: max 80% der förderfähigen Gesamtkosten (je nach Kategorie verschieden)
Einreichfrist: 1. November 2009

Kontaktstelle: Cultural Contact Point Austria, Wien, Mag. Elisabeth Pacher, Tel 01/53 115 7692, elisabeth.pacher@bka.gv.at 

Nähere Informationen:
www.ccp-austria.at/view.php?cid=14
http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/about_culture_de.php 

Programmleitfaden:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/programme/documents/2009/culture_programme_guide_2009_de.pdf

Quelle

Dient zur Information.

Aussender: Mag. (FH) Sandra Steinhauer, Verbindungsbüro des Amtes der Niederösterr. Landesregierung (NÖVBB), 20-22, Rue du Commerce, 6. Stock, B-1000 Brüssel, Tel +32 2 549 06 64, GSM +32 484 201 937, Fax +32 2 502 60 09

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