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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Musicmaker 2010 - Bewerbungsfrist hat begonnen

Die Bewerbungfrist endet mit dem 1. Dezember 2009

Die Bewerbung für den MusicMaker startet nicht wie bisher erst im Herbst, sondern beginnt jetzt, da der Bewerb bereits am 27.2.2010 stattfindet. D.h. die Bewerbungsfrist endet mit dem 1.12.2009. Unter www.musicmaker.at könnt Ihr immer den neuesten Stand abrufen.

Teilnahmebedingungen 2010:
Jede(r) Komponist/Komponistin, der/die in Niederösterreich bzw. Wien hauptgemeldet ist und welche(r) bis 1. Dezember 2009 ein Demoband/CD/ DVD mit max. zwei Eigenkompositionen an das Kulturamt der Stadtgemeinde Mistelbach, 2130 Mistelbach, Hauptplatz 6, schickt, ist berechtigt am Wettbewerb teilzunehmen.

Alle eingesandten Kompositionen werden unmittelbar nach dem Einsendeschluss von einer Vorjury abgehört, welche die Teilnehmer für die Schlussveranstaltung ermittelt. Die Auftritte müssen so gestaltet sein, dass zumindest die Leadstimme live gesungen wird. Alle anderen Instrumente und Stimmen können im Playback dargeboten werden. Halbplayback-Auftritte sind, auf Verlangen des Veranstalters, verpflichtend.

Veranstaltungsort ist der Stadtsaal in Mistelbach, Hauptbewerb 27. Februar 2010, 19.30 Uhr, verpflichtende Proben am 26. Februar 2010 (ab 9 Uhr). Es können Kompositionen jeder Stilrichtung eingesandt werden. Die Jurymitglieder (7), bestehend aus je einem Vertreter von: Veranstalter, Rundfunk, Sieger 2008, Musik/Filmbranche, Kulturvernetzung, Printmedien, einem Kunstschaffenden (Änderungen vorbehalten) reihen unabhängig von einander aus allen Teilnehmern ihre Favoriten nach einem Punktesystem. Jeder Besucher der Schlussveranstaltung/Vorausscheidung erhält einen Stimmbon, mit dem er seinen Favoriten und Co-Favoriten küren kann; d.h. viele Fans erhöhen die Chancen. Die Wertungen der Juroren (70%) mit den Stimmen des Publikums (30%) bestimmen die Sieger des Wettbewerbes.

Zu gewinnen gibt es je 1000,-- für den Sieger, 500,-- für den Zweitplatzierten und 300,-- für den Dritten incl. einem Glaspokal. Weiters wird auch ein Publikumspreis in der Höhe von 200,-- vergeben. Bezahlte Auftritte z.B. in der "Sommerszene Mistelbach", am Stadtfest oder in der Bade Disco sind nicht obligatorisch, können aber durch den Veranstalter (gegen Bezahlung) angeboten werden. Alle Teilnehmer der Schlussveranstaltung verpflichten sich, mit zumindest einem Vertreter, an der vom Veranstalter angesetzten Vorbesprechung (Foto und Filmtermin) und vollständig zum Soundcheck am Freitag zu erscheinen. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und ist für den Veranstalter mit keinen Kosten verbunden. Um auch bei den Fans eine Ausgewogenheit zu gewährleisten, verpflichtet sich jeder teilnehmende Komponist, bei Erreichen der Endrunde mindestens 10 Karten der Kategorie B (11 Euro) und 10 Karten der Kategorie C (10 Euro) zu erwerben. Diese Karten sind bei der Vorbesprechung abzuholen und zu bezahlen. Änderungen bleiben alleine dem Veranstalter vorbehalten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Aussender: Klaus Frank, Kulturstadtrat, Info: Kulturamt Mistelbach, Tel 02572/25 15-5261, Christoph Gahr christoph.gahr@mistelbach.at , www.musicmaker.at

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