Das Wichtigste in Kürze:
Von jedem Druckwerk, das in Niederösterreich verlegt wird oder erscheint, hat der Medieninhaber (Verleger), wenn das Druckwerk aber im Ausland verlegt wird und erscheint, jedoch in Niederösterreich hergestellt wird, der Hersteller binnen eines Monats nach Beginn der Verbreitung bzw. nach Herstellung folgende Anzahl von Bibliotheksstücken auf eigene Kosten an die bezeichneten Bibliotheken abzuliefern:
www.noel.gv.at/Bildung/Landesbibliothek/Wissenswertes/Bibliotheksstuecke.html
Anmerkung: Periodische Druckwerke sind Druckwerke, die unter demselben Namen in fortlaufenden Nummern wenigstens viermal im Kalenderjahr in gleichen oder ungleichen Abständen erscheinen und deren einzelne Nummern, mag auch jede ein in sich abgeschlossenes Ganzes bilden, durch ihren Inhalt im Zusammenhang stehen. (§ 1 Abs. 5 Mediengesetz)
Aussender / Infos: wHR Mag. Hans-Joachim Alscher Bibliotheksdirektor-Stellvertreter Niederösterreichische Landesbibliothek, Kulturbezirk 3, 3109 Sankt Pölten, Tel 02742/9005 12769, Fax 02742/9005 13860, hans.alscher@noel.gv.at , www.noe.gv.at/landesbibliothek