Im Rahmen des EU-Programms ?Kultur? sind aktuell Übersetzungsförderungen ausgeschrieben. Sie richten sich an Verlage oder Verlagsgruppen, die eine Förderung beantragen können für
- die Übersetzung von Werken von Autoren, die mit dem Literaturpreis der Europäischen Union ausgezeichnet wurden
- die Übersetzung der Literatur jener Länder, die seit 2004 der EU beigetreten sind.
Förderfähig sind Übersetzungen von Belletristik und Poesie aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprache. Anträge müssen die Übersetzung von mindestens 1 und maximal 10 förderfähigen Werken umfassen. Der Zuschuss für Übersetzerhonorare beträgt pro Antrag mind. Euro 2.000 und max. Euro 60.000 und darf max. 50% der Gesamtprojektkosten ausmachen. Einreichfrist: 3. Februar 2010
Weitere Informationen
KULTUR (2007 - 2013) - Einreichfristen 2010
Literarische Übersetzungsprojekte: 3. Februar 2010
Projekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern: 3. Mai 2010
Betriebskostenzuschüsse: 15. September 2010
Kooperationsprojekte (mehrj. und zweij.): 1. Oktober 2010
Aussender / Infos: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Cultural Contact Point Austria, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, Mag. Elisabeth Pacher, Tel 01/53 120/7692, Fax 01/53 120/7699, elisabeth.pacher@bmukk.gv.at