I.) Unterstützung der Durchführung von Pilotprojekten
Zielgruppe: Europäische Unternehmen, deren Tätigkeit zur Einführung und Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien liegt und somit dazu beiträgt, die Ziele dieser MEDIA-Aufforderung zu erreichen, welche ihren Sitz in einem der 27 EU-Mitgliedsländern, den EFTA-Ländern, der Schweiz oder in Kroatien haben.
Kurzbeschreibung: Unterstützung der Durchführung von Pilotprojekten zur Förderung des audiovisuellen Sektors, mit Schwerpunkt auf der Einführung und Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien
Was wird gefördert?
- Vertrieb - neue Arten der Herstellung und des Vertriebs europäischer audiovisueller Inhalte über nicht lineare Dienste
- Offene Umgebung für Medienproduktion
- Vertrieb - Verkaufsförderung und Marketing: Nutzung von Webtechniken zur Entwicklung lokaler Film- Communities
- Junction Media Portal?: Erweiterung und Verbesserung des Zugangs und der Verwertung strukturierter Informationen europäischer audiovisueller Inhalte
- Bereits geförderte Pilotprojekte: Maßnahmen, die bereits im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für MEDIA-Pilotprojekte einen Gemeinschaftszuschuss erhalten haben.
Wie wird gefördert?: Das Gesamtbudget beläuft sich auf 1,5 Mio. Euro, EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Kosten (kein Höchstbetrag festgelegt), Einreichfrist: 14. Juni 2010, Höchstdauer: 12 Monate. Projekte müssen am 1. Jänner 2011 beginnen und am 31. Dezember 2011 enden.
II.) Unterstützung für "Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb"
Zielgruppe: Europäische Unternehmen, deren Tätigkeit den Zielen dieser Aufforderung entsprechen und ihren Sitz in einem der 27 EU-Mitgliedsländern, den EFTA-Ländern, der Schweiz oder in Kroatien haben.
Kurzbeschreibung: Mithilfe der Maßnahmen zur Förderung von ?Video-on- Demand und Digitaler Kinovertrieb? soll sichergestellt werde, dass die neuesten Technologien und Trends Eingang in die Geschäftspraktiken der Begünstigten des Programms finden. Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist die Unterstützung der Erstellung und Verwertung von Katalogen europäischer Werke, die Mithilfe fortgeschrittener Vertriebsdienste grenzüberschreitend und digital an ein breiteres Publikum und/oder an Kinobetreiber vertrieben werden; dabei werden bei Bedarf digitale Sicherheitssysteme zum Schutz von Online-Inhalten eingesetzt.
Was wird gefördert?
- Video-on-Demand: ein Dienst, der Einzelpersonen die Auswahl audiovisueller Werke von einem zentralen Server zur Betrachtung auf einem entfernten Bildschirm durch Streaming bzw. Herunterladen ermöglicht
- Digitaler Kinovertrieb: digitale Übermittlung (zu einem annehmbaren kommerziellen Standard) von Kerninhalten, d. h. Kinofilme, Fernsehfilme oder -serien und Kurzfilme (Spielfilme, Animationsfilme und kreative Dokumentationen), an Kinos zur Vorführung (über Festplatte, Satellit, online usw.)
Wie wird gefördert?: Das Gesamtbudget beläuft sich auf 7 Mio. Euro, EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Kosten (kein Höchstbetrag festgelegt), Einreichfrist: 21. Juni 2010, Höchstdauer: 18 Monate. Projekte müssen zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 1. Jänner 2011 beginnen und am 31. Dezember 2011 enden.
Kontakt: MEDIA Desk Österreich, Wien, Gerlinde Seitner, Tel: 01/52697-30406, info@mediadesk.at, www.mediadesk.at. Nähere Informationen
Aussender / Info: Mag. (FH) Sandra Steinhauer, Verbindungsbüro des Amtes der Niederösterr. Landesregierung (NÖVBB), 20-22, Rue du Commerce, 6. Stock, B-1000 Brüssel, Tel. +32 2 549 06 64, GSM +32 484 201 937, NOeVBB.Bruessel@noel.gv.at