Der 14.Call des Öst.Musikfonds startet am 19.April und läuft bis zum Einreichschluss 12.Mai 2010 (Datum des Poststempels). Der Österreichische Musikfonds fördert Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien, beziehungsweise Musikproduktionen zur Auswertung in neuen Medien. Gefördert werden Albumproduktionen oder Produktionen, die durch ihren Umfang Albumcharakter haben. Die Förderung von Singleproduktionen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert.
Maßgebliche Kriterien für die Förderung der Produktion ist deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.
Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten. Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach- und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden. Details dazu unter "Hinweise".
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben bzw. Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind. Näheres zur Antragsberechtigung unter Punkt 4/Antragsberechtigung in den Förderungsrichtlinien. Alle Grundlagen zur Fördervergabe sind durch die Förderungsrichtlinien des Musikfonds geregelt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ihre Einreichung die Förderungsrichtlinien anerkennen.
Nähre Informationen: www.musikfonds.at/de/Newsdetail/NEWS-2-2010.html
Aussender / Info: Mag. Harry Fuchs, Öst. Musikfonds (Verein Österreichische Musikförderung), Lainzer Straße 11/Top 12, 1130 Wien, Tel 01/710 60 00, office@musikfonds.at, www.musikfonds.at