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Niederösterreichische Landeskorrespondenz

?Kunst im Park" im Schlosspark Grafenegg

Landtagspräsident Penz eröffnete weiteres Kunstobjekt

?Kunst im Park" - auch das ist Grafenegg. Im Schlosspark wurde gestern, Sonntag, 13. Juni, das letzte von insgesamt acht Werken zeitgenössischer Künstler von Landtagspräsident Ing. Hans Penz eröffnet. ?tür + tor" heißt das Betonobjekt, das der deutsche Künstler Manfred Pernice in die Öffnung des so genannten ?Schwarzen Tores" in der Schlossmauer eingepasst hat.

Die acht Kunstwerke im Schlosspark wurden in den vergangenen drei Jahren von zeitgenössischen Künstlern aus aller Welt erstellt. Für Penz ist ?Kunst im Park" im Schlosspark Grafenegg ein weiteres Beispiel für das vielfältige Kunst- und Kulturgeschehen in Niederösterreich. Diese Vielfalt werde getragen von einem Klima der Toleranz und der Offenheit gegenüber Künstlern, von ihrer Kreativität und ihrer Innovationskraft. ?Der Grafenegger Schlosspark mit seiner großartigen Natur und seiner vielfältigen Kunst, Kultur und Architektur ist somit auch ein idealer Ort, um auf Entdeckungsreisen zu gehen", so der Landtagspräsident.

Den Anfang von ?Kunst im Park" machte Mark Dion (USA) im Jahr 2007 mit seinem märchenhaft anmutenden ?Buchsdom Tower", rechts vom Schloss gelegen. Im Winter 2008 folgten ein im Schlosspark gedrehter Film von Catrin Bolt (Österreich) sowie zwei skulpturale Arbeiten von Werner Feiersinger (Österreich) und Little Warsaw (Ungarn). Seit Sommer 2009 sind drei weitere Arbeiten im Schlosspark zu sehen: von Bethan Huws (Großbritannien) in Bronze gegossene Kleiderständer, die sich unter die Bäume des Parks reihen, von Elke Krystufek (Österreich) - eine massive Mauer, die sich kritisch mit struktureller und psychischer Gewalt von Männern an Frauen auseinandersetzt sowie von Marjetica Potrc (Slowenien) ein Trinkbrunnen am westlichen Ende des Parks.

Das Kunstobjekt von Manfred Pernice nimmt auch Bezug auf die historische Dimension des Ortes. Durch das "Schwarze Tor" wurden in der Zeit, als Grafenegg noch die Gerichtshoheit hatte, bis Mitte des 19. Jahrhunderts die zum Tode Verurteilten zur Hinrichtungsstätte außerhalb der Schlossmauern geführt.

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