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Infos der Kulturvernetzung Niederösterreich

Kultur 2007-2013

Programmleitfaden - aktuelle Version

Der Programmleitfaden für die nächste Ausschreibungsrunde im Rahmen des EU-Programms Kultur wurde vor Kurzem veröffentlicht: Das EU-Programm "Kultur" (2007-2013) ist für die Laufzeit von 7 Jahren mit einem Budget von 400 Mio. Euro dotiert. Es ist das Nachfolgeprogramm von "Kultur 2000" (2000-2006).

Rechtsgrundlage: Beschluss 1855/2006/EG vom 27.12.2006 (EU-Amtsblatt 2007/L 372/1), Revision Beschluss Nr. 1352/2008/EG vom 16. Dezember 2008 (EU-Amtsblatt 2008/L 348/128)
3 Programmziele:
a) Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Kulturakteuren
b) Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen
c) Förderung des interkulturellen Dialogs
Aktionsbereiche:
1) Unterstützung kultureller Projekte (= Projektförderung)
Kooperationsmaßnahmen:
- Dauer: max 2 Jahre, 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern
- EU-Zuschuss: mind. Euro 50.000 max. ? 200.000 und max. 50% der Projektkosten

Mehrjährige Kooperationsprojekte:
- Dauer: 3 - 5 Jahre, 6 Kulturakteure aus 6 Teilnehmerländern
- EU-Zuschuss: mind. Euro 200.000 max. Eur 500.000 pro Jahr und max. 50% der Projektkosten

Kooperationsprojekte mit Drittländern:
- Dauer: max. 2 Jahre, 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern und einer Partnerorganisation aus einem Drittland, max. 50% der Projektaktivitäten müssen in dem Drittland (2011: Mexiko, 2012: Südafrika) stattfinden.
- EU-Zuschuss: mind. Euro 50.000 max. ? 200.000 und max. 50% der Projektkosten

Festivals:
- Dauer: max. 1 Jahr, das Festival muss bereits 5 Mal stattgefunden haben und sein Programm muss Werke aus mind. 7 teilnahmeberechtigen Ländern umfassen.
- EU-Zuschuss: max. Euro 100.000 und max. 60% der Projektkosten

Sondermaßnahmen:
- Kulturhauptstädte Europas, Europäische Preise
2) Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (= Betriebskostenzuschüsse)
Betriebskostenzuschüsse dienen zur Kofinanzierung der Ausgaben in Zusammenhang mit dem langfristigen Arbeitsprogramm von kulturellen Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind. EU-Zuschüsse können für folgende 3 Kategorien beantragt werden:

Botschafter, wie Orchester, Chöre, Theatergruppen oder Tanzensembles mit Aktivitäten in mind. 7 förderfähigen Ländern.

Netzwerke von Interessengruppen im kulturellen Bereich mit Sitz in 10 bzw. 15 förderfähigen Ländern

Plattformen für strukturierten Dialog mit dem Kultursektor in Zusammenhang mit der europäischen Kulturagenda.
3) Unterstützung von Analysen sowie der Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit
EU-Studien: siehe unter: http://ec.europa.eu/culture/key-documents/doc537_en.htm

Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit kulturpolitischer Analyse beschäftigen:
- Dauer: max. 2 Jahre, mind. 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern
- EU-Zuschuss: max. Euro 120.000 und max. 60% der Projektkosten
Teilnahmeberechtigt sind:
öffentliche und private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die aus einem der folgenden Länder kommen:
*) Mitgliedstaaten der Europäischen Union
*) Island, Liechtenstein und Norwegen
*) Kroatien, Serbien, FYROM (Mazedonien), Montenegro und Türkei
*) andere westliche Balkanländer (Albanien und Bosnien-Herzegowina), sofern diese eine Vereinbarung mit der Europäischen Kommission für die Beteiligung am Programm abschließen
Programmleitfaden und Antragsformulare

Die konkreten Ausschreibungskriterien und der Kalender für Einreichfristen und Projektplanung sind im Programmleitfaden geregelt. Sowohl der aktuelle Programmleitfaden (Version Mai 2010) als auch unser Informationsfolder sind unter "Downloads" verfügbar.

Projekte sind elektronisch und/ oder in Papierform bei der EACEA in Brüssel einzureichen. Die jeweils aktuellen Versionen sind auf den Websites der Europäischen Kommission, der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) oder des Cultural Contact Points zu finden (siehe unter dem Button ?Ausschreibungen?).

Kalender für Ausschreibungen 2008-2013:
Die Europäische Kommission hat einen Kalender festgelegt, der für die gesamte Laufzeit des Programms gilt und eine gute Übersicht über die Einreichfristen, Veröffentlichung der Ergebnisse sowie die Projektstarts gibt.

Aussender: Elisabeth Pacher, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Cultural Contact Point Austria, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, www.ccp-austria.at

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